WIEN. Ein Gericht hat die SPÖ zur Zahlung von 1.500 Euro Schadenersatz an FPÖ-Chef Herbert Kickl verpflichtet. Zusätzlich muß sie die Verfahrenskosten von rund 6.900 Euro übernehmen. Das Wiener Handelsgericht hatte die Partei verurteilt, eine über ihren Newsletter verbreitete Behauptung zu widerrufen. Darin war Kickl eine enge Verbindung zu einem Neonazi unterstellt worden.
Konkret ging es um eine Mitteilung der SPÖ, in der behauptet wurde, der frühere Innenminister habe enge Kontakte zu einer bekannten rechtsextremen Person unterhalten. Zudem wurde ihm unterstellt, er habe die Razzia im damaligen Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) angeordnet, um eine Liste aus dem Rechtsextremismusreferat sicherzustellen, die diesen Kontakt belegen sollte.
SPÖ nutzt Widerruf um Mitglieder zu werben
Das Gericht bewertete die Aussagen als „unwahre, rufschädigende Ehrenbeleidigung“. In dem Urteil, das Österreichs Presseagentur APA vorliegt, heißt es: „Es kann – vor allem auch unter Berücksichtigung des damaligen Ministeramts des Klägers und seiner jetzigen Funktion als Bundesparteiobmann der Freiheitlichen Partei Österreichs – kein Zweifel daran bestehen, daß die inkriminierten Aussagen geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern.“
Was von den Blablas zu halten ist. #PATRIOTS pic.twitter.com/M1eTsWwjcz
— Harald Vilimsky (@vilimsky) January 30, 2025
Dazu mußte die SPÖ die Behauptungen auch noch per öffentlichem Widerruf klarstellen – siehe oben. In sozialen Netzwerken wurde dieser Widerruf von den Sozialdemokraten ebenfalls gepostet. Daß diese für die Partei eigentlich peinlichen Beiträge zusätzlich mit einer Werbung ergänzt wurden, SPÖ-Mitglied zu werden, sorgt für Verwunderung und zusätzlichen Spott. (rr)