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Wien: Koksender Afghane vergewaltigt 17jährige – 5.000 Euro Schmerzensgeld

Wien: Koksender Afghane vergewaltigt 17jährige – 5.000 Euro Schmerzensgeld

Wien: Koksender Afghane vergewaltigt 17jährige – 5.000 Euro Schmerzensgeld

Afghane. Sittenwächter. Österreichische Polizei
Afghane. Sittenwächter. Österreichische Polizei
Der Afghane konnte mittels Bilder einer Überwachungskamera ausgeforscht werden. Archivfoto: picture alliance/APA/picturedesk.com
Wien
 

Koksender Afghane vergewaltigt 17jährige – 5.000 Euro Schmerzensgeld

Weil Kokain ihn immer aggressiv mache, mißbrauchte ein Afghane eine junge Wienerin. Dabei ist der seit 2015 in Österreich lebende Migrant „gut integriert“, wie sein Dolmetscher ausrichtet.
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WIEN. Das Landesgericht Wien hat einen 27jährigen Afghanen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah als erwiesen an, daß der Mann im von Migranten dominierten Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus (JF berichtete) eine 17jährige Schülerin auf offener Straße vergewaltigt hatte.

Das Mädchen war gegen vier Uhr morgens auf dem Heimweg von einer Feier, als der Afghane sie ansprach und in ein Gespräch verwickelte. Nachdem sie seine Aufforderung zu sexuellen Handlungen abgelehnt hatte, würgte er sie, zerrte sie hinter ein geparktes Auto, drohte ihr mehrfach mit dem Umbringen und mißbrauchte sie. Teile der Tat filmte er mit seinem Handy.

Afghane nennt Drogenkonsum als Tatmotiv

Die Schülerin wurden 5.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Schilderungen der Jugendlichen waren bereits im Ermittlungsverfahren aufgenommen worden, weshalb sie nicht neuerlich vor Gericht aussagen mußte. Der Täter war 2015 nach Österreich gekommen, galt als integriert und war im Gastgewerbe beschäftigt. „Sie lügt nicht“, ließ er seinen Dolmetscher vor Gericht sagen, verwies in seiner Verteidigung aber auf seinen Kokainkonsum: „Das macht mich aggressiv.“

Ausgeforscht wurde der Mann über Aufnahmen einer Überwachungskamera an einem Getränkeautomaten, wo er der Jugendlichen kurz vor der Tat eine Cola gekauft hatte. Am 8. Mai konnte er festgenommen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft legte Berufung gegen die Strafhöhe ein, der Verteidiger nahm Bedenkzeit. (rr)

Der Afghane konnte mittels Bilder einer Überwachungskamera ausgeforscht werden. Archivfoto: picture alliance/APA/picturedesk.com
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