WIEN. Die österreichische Bundesregierung hat strenge Vorgaben für Asylbewerber eingeführt. Seit Juli 2024 gilt: Wer staatliche Unterstützung in Form der Grundversorgung erhält und in öffentlichen Einrichtungen untergebracht ist, muß gemeinnützige Arbeiten übernehmen. Erste Daten zeigen, daß die Maßnahmen Wirkung zeigen.
Wie die Kronen Zeitung berichtet, haben bislang 2.650 Migranten rund 183.000 Stunden gemeinnützige Arbeit geleistet – das entspricht etwa 72 Prozent der zur Arbeit verpflichteten Asylsuchenden. Wer sich jedoch weigert, muß mit Sanktionen rechnen: Bei 28 Prozent der Betroffenen wurde das Taschengeld gekürzt.
Uneinheitliche Umsetzung in den Bundesländern
Die Umsetzung dieser neuen Vorschriften ist jedoch noch nicht in ganz Österreich abgeschlossen. So fehlen etwa aus Vorarlberg noch Erfahrungswerte, da die Regelung dort bislang nicht eingeführt wurde. Im Burgenland gelten die neuen Bestimmungen erst seit Weihnachten, weshalb auch von dort noch keine Zahlen vorliegen.
Laut dem Innenministerium von Gerhard Karner (ÖVP) sind die betroffenen Migranten verpflichtet, monatlich etwa zehn Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Zu ihren Aufgaben zählen unter anderem die Pflege öffentlicher Grünflächen oder Parks. Ergänzend müssen sie an Kursen teilnehmen, in denen sie die Grundlagen des Zusammenlebens in Österreich sowie Werte wie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit vermittelt bekommen.
Von den rund 4.500 zu Kursen verpflichteten Personen seien 90 dieser Pflicht nicht nachgekommen, so der Bericht weiter. Auch in diesen Fällen griffen Sanktionen: Das Taschengeld, das regulär 40 Euro im Monat beträgt, wurde auf 20 Euro halbiert. Karner verteidigte die Maßnahmen und bezeichnete sie als „hart, aber fair“.
Und in Deutschland?
Auch in Deutschland gibt es bereits Regelungen, die Asylbewerbern gemeinnützige Arbeit ermöglichen – auf freiwilliger Basis. Mehrere Landräte haben im Sommer 2024 allerdings Asylbewerbern die Sozialleistungen gekürzt, weil diese sich weigerten, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Unter anderem griff der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz in Sachsen-Anhalt, André Schröder (CDU), zu der Maßnahme. Der Politiker forderte 64 Asylbewerber in seinem Landkreis dazu auf, bei Aufräumarbeiten nach einem Hochwasser zu helfen. Die Migranten sollten dafür 80 Cent pro Stunde erhalten, insgesamt 64 Euro zusätzlich zu den regulären Sozialleistungen. Allerdings weigerten sich 15 Personen, der Arbeitsaufforderung nachzukommen. „Wir haben natürlich mehrfach Versuche unternommen, auch sie zum Erscheinen am Absammel-Ort zu bewegen“, sagte Landrat Schröder damals dem MDR. (rr)