Anzeige
Anzeige
ESN-Fraktion, Europa der souveränen Nationen

UNO-Menschenrechtskomitee: Fallurteil: Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

UNO-Menschenrechtskomitee: Fallurteil: Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

UNO-Menschenrechtskomitee: Fallurteil: Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

Kiribati
Kiribati
Riff in Kiribati: Bewohner stellte Asylantrag in Neuseeland wegen steigendem Meeresspiegel Foto: picture alliance/robertharding
UNO-Menschenrechtskomitee
 

Fallurteil: Klimaflüchtlinge dürfen nicht abgeschoben werden

Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen hat entschieden, daß die globale Erwärmung als Grund für das Aufenthaltsrecht von Asylbewerbern gültig sein kann. Grundlage des Urteils ist der Fall eines Inselbewohners im Pazifik, der wegen der globalen Erwärmung einen Asylantrag in Neuseeland gestellt hatte und abgelehnt worden war.
Anzeige

Weihnachts-Abo, Weihnachtsbaum, Zeitungen

GENF. Der Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen hat entschieden, daß die globale Erwärmung als Grund für das Aufenthaltsrecht von Asylbewerbern gültig sein kann. Menschen, die wegen des Klimawandels in ihren Heimatländern lebensbedrohlichen Risiken ausgesetzt seien, sollten von den Regierungen nicht abgeschoben werden, urteilte das Komitee. Die Gerichte sollten bei ihren Entscheidungen über den Asylstatus einer Person berücksichtigen, daß „die Auswirkungen des Klimawandels oder anderer Naturkatastrophen eine Grundlage für den Schutz darstellen können“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Grundlage des Urteils ist der Fall von Ioane Teitiota aus Kiribati, der 2013 in Neuseeland einen Asylantrag stellte. Er gab an, daß sein Leben und das seiner Familie durch den Anstieg des Meeresspiegels in seinem Heimatland, einem kleinen Inselstaat im Pazifik, bedroht sei. Zudem gestalte sich der Anbau von Pflanzen immer schwieriger und es gebe einen Mangel an frischem Wasser. Das zuständige Gericht erkannte die Gründe nicht an und schob Teitiota ab.

Das Menschenrechtskomitee bestätigte, daß Teitiota zum Zeitpunkt seines Asylantrags keinen lebensbedrohlichen Umständen ausgesetzt gewesen sei. Dennoch gab es den Gerichten die Empfehlung, künftig alle Lebensumstände individuell zu prüfen. Dazu gehöre auch der Klimawandel. Das Fazit des Menschenrechtskomitees ist rechtlich nicht bindend, gilt aber allen Mitgliedsstaaten als Empfehlung. (hr)

Riff in Kiribati: Bewohner stellte Asylantrag in Neuseeland wegen steigendem Meeresspiegel Foto: picture alliance/robertharding
Anzeige
Marc Jongen, ESN Fraktion
Anzeige

Der nächste Beitrag

aktuelles