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Datenschutz: EU beschließt Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Ausweis

Datenschutz: EU beschließt Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Ausweis

Datenschutz: EU beschließt Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Ausweis

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Speicherung biometrischer Daten: In zwei Jahren für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend Foto: picture-alliance/chromorange
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EU beschließt Speicherpflicht für Fingerabdrücke im Ausweis

Das EU-Parlament hat beschlossen, die Speicherung von Fingerabdrücken in Personalausweisen zur Pflicht zu machen. Eine entsprechende Verordnung über die europaweite Vereinheitlichung von Ausweisen nahmen die Abgeordneten am Donnerstag mit 335 zu 269 Stimmen an. Die Vorgaben treten nach zwei Jahren in allen Mitgliedsstaaten in Kraft, wenn auch der Ministerrat formal zustimmt.
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BRÜSSEL. In allen Staaten der Europäischen Union werden künftig Fingerabdrücke und biometrische Fotos auf einem Chip im Personalausweis gespeichert. Eine entsprechende Verordnung über die europaweite Vereinheitlichung von Ausweisen beschloß das EU-Parlament am Donnerstag mit 335 zu 269 Stimmen, berichtet Heise online.

Auf die biometrischen Daten sollen unter anderem Polizei, Zoll, Steuerfahndung und Meldebehörden zugreifen können. Der Entwurf regelt jedoch nicht, wie die Daten verwendet werden dürfen. Die konkrete Umsetzung bleibt den Mitgliedstaaten überlassen. Der Europäische Beauftragte für den Datenschutz hatte in einem Gutachten festgestellt, daß die Neuregelung bis zu 370 Millionen Personen betreffen könnte.

Verordnung tritt in zwei Jahren in Kraft

Die Vorgaben treten nach zwei Jahren direkt in allen Mitgliedsstaaten in Kraft, wenn auch der Ministerrat formal zugestimmt hat. Deutschland hatte federführend an dem Entwurf mitgearbeitet. Innenminister Horst Seehofer (CSU) sprach im Februar in der Süddeutschen Zeitung davon, daß die Einführung des Fingerabdrucks „zwingend erforderlich“ wäre.

Diese sind bislang nur in zehn EU-Ländern verpflichtend. In Deutschland ist das Speichern von Fingerabdrücken nur im Reisepaß obligatorisch, im Personalausweis hingegen freiwillig. Alle Ausweise in der EU werden künftig im Kreditkartenformat ausgestellt und die europäische Flagge zeigen. Dazu kommt eine maschinenlesbare Zone. Ältere Hoheitsdokumente, die den Vorgaben nicht entsprechen, sollen spätestens nach zehn Jahren ungültig werden. (ha)

Speicherung biometrischer Daten: In zwei Jahren für alle Mitgliedsstaaten verpflichtend Foto: picture-alliance/chromorange
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