LUXEMBURG. EU-Länder dürfen auch weiterhin Antragsteller für humanitäre Visa in ihren Auslandsbotschaften abweisen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag entschieden. Geklagt hatte ein syrisches Ehepaar mit drei Kindern. Im Oktober vergangenen Jahres hatten sie in der belgischen Botschaft in Beirut die entsprechenden Anträge gestellt.
Belgien lehnte diese mit der Begründung ab, die syrische Familie beantrage die auf einen Zeitraum von 90 Tagen befristeten humanitären Visa nur deshalb, um danach über die erlaubte Zeit hinaus in Belgien zu bleiben. Auch argumentierte Belgien, EU-Länder seien nicht verpflichtet, alle Personen in humanitären Notlagen aufzunehmen.
Gericht widerspricht Generalanwalt
Das EuGH-Urteil gibt der belgischen Ausländerbehörde nun recht. Darin heißt es: Die Anträge der syrischen Familie fallen allein unter das nationale Recht, da der Unionsgesetzgeber bisher keine Voraussetzungen für die verpflichtende Aufnahme geschaffen habe. Laut den Richtern hätte eine andere Entscheidung das komplette System der Vergabe humanitärer Visa im Unionsgebiet durcheinandergebracht.
Der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof, Paolo Mengozzi, hatte in seinem Schlußantrag begründet, die Mitgliedsstaaten müßten solche Visa erteilen, da dies von einer EU-Verordnung geregelt sei. Damit gelte auch die Grundrechtecharta der Union, die das Recht auf Asyl beinhalte. (tb)