LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Ungarn und der Slowakei gegen die Umverteilung von Asylsuchenden zurückgewiesen. Eine entsprechende von der Europäischen Union beschlossene Aufnahmequote sei rechtens, teilte der Gerichtshof am Mittwoch mit.
Im September 2015 hatten die EU-Innenminister zur Entlastung Italiens und Griechenlands beschlossen, bis zu 120.000 Asylsuchende in andere EU-Ländern zu verteilen. Ungarn hätte damit 1.294 Personen, die Slowakei 902 Personen aufnehmen müssen.
Ein zweiter Beschluß der EU sieht vor, daß bis September dieses Jahres 160.000 Asylsuchende umverteilt werden sollen. Bislang wurden rund 30.000 Personen umgesiedelt. Ungarn, die Slowakei, Rumänien und Tschechien hatten dagegen protestiert, wurden jedoch von den anderen Ländern überstimmt.
Nationale Parlamente mußten nicht befragt werden
Die Regierungen in Budapest und Preßburg (Bratislava) scheiterten nun mit einer Klage dagegen. Die Verteilung sei ein geeignetes Mittel gewesen, um die Hauptankunftsländer Griechenland und Italien zu entlasten, begründeten die Richter in Luxemburg ihren Beschluß. Ein formelles Gesetz unter der Beteiligung der nationalen Parlamente sei nicht erforderlich gewesen.
Der Vertrag von Lissabon ermächtige die EU-Organe, „sämtliche vorläufige Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um wirksam und rasch auf eine durch den plötzlichen Zustrom von Vertriebenen geprägten Notlage zu reagieren“. Diese Maßnahmen dürften auch von Gesetzgebungsakten abweichen, vorausgesetzt sie sind „hinsichtlich ihres sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs begrenzt“. (ls)