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Europäischer Gerichtshof: Homosexualität als Asylgrund anerkannt

Europäischer Gerichtshof: Homosexualität als Asylgrund anerkannt

Europäischer Gerichtshof: Homosexualität als Asylgrund anerkannt

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Europäischer Gerichtshof
 

Homosexualität als Asylgrund anerkannt

Homosexualität gilt in der EU künftig als Asylgrund. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Unklar ist bisher, wie Behörden die sexuelle Orientierung von Asylbewerbern überprüfen sollen.
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CSD in Südafrika: Homosexualität wird Asylgrund Foto: picture alliance/dpa

LUXEMBURG. Homosexualität gilt in der EU künftig als Asylgrund. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofes hervor. Die sexuelle Ausrichtung einer Person sei so bedeutsam für die Identität eines Menschen, daß von Asylsuchenden nicht erwartet werden könne, diese in ihrer Heimat zu verheimlichen, argumentierten die Richter.

Sie gaben damit drei Asylbewerbern aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal recht, die in den Niederlanden angegeben hatten, in ihrer Heimat wegen ihrer Homosexualität verfolgt worden zu sein. Die niederländischen Behörden hatten ihren Antrag mit der Begründung abgelehnt, es sei Ausländern zuzumuten, sich „beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität“ in den Herkunftsländern zurückzuhalten. Der Gerichtshof erklärte dieses Vorgehen für rechtswidrig, schränkte jedoch ein, Strafen gegen Homosexuelle in den betreffenden Ländern müßten auch tatsächlich verhängt werden.

Lob für das Urteil kam von den Grünen. „Der heutige Tag ist historisch für den Schutz, der wegen ihrer Homosexualität verfolgter Flüchtlinge“, schrieb der Bundestagsabgeordnete Volker Beck auf seiner Facebook-Seite. „Allen homosexuellen Flüchtlingen aus Ländern, in denen Freiheitsstrafen für homosexuelle Handlungen verhängt werden, muß Asyl gewährt werden.“ Unklar ist bisher allerdings, wie die Behörden die angebliche Homosexualität eines Asylbewerbers überprüfen wollen. (ho)

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