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Strafrecht: Frankreich: Genozid-Gesetz bestätigt

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Strafrecht
 

Frankreich: Genozid-Gesetz bestätigt

Frankreich hat das Leugnen von Völkermorden unter Strafe gestellt. Am Montag wurde der Gesetzentwurf der konservativen UMP vom französischen Senat bestätigt. Mit einer Haftstrafe von einem Jahr oder einer Geldstrafen von bis zu 45.000 Euro wird nun die öffentliche Leugnung des Holocaust sowie des türkischen Völkermords an den Armeniern bestraft.

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Armenier beim Abtransport mit der Bagdadbahn Foto: Wikipedia.org

PARIS. Frankreich hat das Leugnen von Völkermorden unter Strafe gestellt. Am Montag wurde der Gesetzentwurf der konservativen UMP vom französischen Senat bestätigt. Die öffentliche Leugnung des Holocaust und des Völkermordes an den Armeniern wird demnach mit einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bis zu 45.000 Euro bestraft, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Die Türkei, die den Völkermord-Vorwurf zurückweist, drohte Frankreich mit Sanktionen. Am Montag hatten sich zudem mehrere Tausend Türken in Paris versammelt, um gegen den Parlamentsbeschluß zu demonstrieren.

Armenien erleichtert

Der armenische Außenminister zeigte sich erleichtert über die gefällte Entscheidung und sagte, das Gesetz werde „in goldenen Lettern nicht nur in die Geschichte der Freundschaft zwischen dem armenischen und dem französischen Volk eingehen, sondern auch in die Annalen der Geschichte zum Schutz der Menschenrechte weltweit“.

Hintergrund ist der Völkermord des Osmanischen Reiches an den christlichen Armeniern Anfang des 20. Jahrhunderts. Von der Regierung der „Jungtürken“ wurde die Tötung von über 1,5 Millionen Armeniern geplant und durchgeführt. Die Türkei, Rechtsnachfolgerin des Osmanischen Reiches, bestreitet einen Genozid und rechtfertigt die Deportierungen, während denen die Morde geschahen, mit der armenischen Unterstützung für Rußland, das zu diesem Zeitpunkt Krieg mit dem Osmanischen Reich führte. (CvM)

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