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Kriegsverbrechen: Deutschland muß Griechen keine Entschädigung zahlen

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Kriegsverbrechen
 

Deutschland muß Griechen keine Entschädigung zahlen

Deutschland muß einer Gruppe Griechen, deren Angehörige 1944 Opfer einer Vergeltungsaktion der Waffen-SS für mehrere Partisanenangriffe wurden, keine Entschädigung zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hervor.
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Justizia: Deutschland muß keine Entschädigung zahlen Foto: Florentine/pixelio.de

STRASSBURG. Deutschland muß einer Gruppe Griechen, deren Angehörige 1944 Opfer einer Vergeltungsaktion der Waffen-SS für mehrere Partisanenangriffe wurden, keine Entschädigung zahlen. Dies geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluß des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hervor.

Die Hinterbliebenen hatten geltend gemacht, sie seien durch die Weigerung Deutschlands, eine Entschädigung zu zahlen, in ihrem Eigentumsrecht verletzt worden. Auch gaben die vier Kläger an, sie würden durch die Zahlungen an andere Opfer des Nationalsozialismus diskriminiert, berichtet die Nachrichtenagentur Reuters.

Das Gericht stellte jedoch fest, die Menschenrechtskonvention habe den Mitgliedern des Europarats „keine spezifische Verpflichtung auferlegt, Wiedergutmachung für Unrecht oder Schäden zu leisten, die ihre Vorgängerstaaten verursacht haben“. Das Urteil ist rechtskräftig.

Griechische Regierung unterstützte die Kläger

Hintergrund der Klage ist eine Vergeltungsaktion von Truppen der Waffen-SS, die am 10. Juni 1944 etwa 200 bis 300 Bewohner des Dorfes Distomo erschossen hatten, nachdem zuvor deutsche Truppen mehrfach von Partisanen aus der Gegend angegriffen wurden.

Griechische Augenzeugenhatten hatten danach behauptet, während der Aktion sei es zu sadistischen Exzessen gekommen: „Männer wie Kinder wurden wahllos erschossen, Frauen vergewaltigt und niedergemetzelt, vielen schnitten die Soldaten die Brüste ab. Schwangere Frauen wurden aufgeschlitzt, manche Opfer mit dem Bajonett gemeuchelt. Anderen wurden die Köpfe abgetrennt oder die Augen ausgestochen.“

Für Empörung hatte im Vorfeld die Ankündigung der griechischen Regierung gesorgt, die Angehörigen im Rechtsstreit gegen Deutschland zu unterstützen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hatte im Januar gesagt, er habe kein Verständnis für die Athener Regierung. „Was Klagen gegen die Bundesrepublik betrifft, erwarten wir, daß international anerkannte Rechtsgrundsätze und insbesondere Deutschlands Immunität als Staat respektiert werden.“

Unterdessen wurden neun ehemalige Soldaten der deutschen Wehrmacht wegen ihrer angeblichen Beteiligung an mehreren Erschießungen in der Toskana von einem italienischen Gericht in Abwesenheit zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Die Bundesrepublik hatte eine Auslieferung der heute meist über 90jährigen Beschuldigten abgelehnt. (ho)

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