STRASSBURG. Zwischen der Europäischen Union und der Türkei bahnt sich ein neuer Streit um die Behandlung christlicher Minderheiten an. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat der Klage von christlichen Organisationen gegen die türkischen Religionsgesetze stattgegeben. Ihnen wurde von türkischen Gerichten unrechtmäßigerweise die Eintragung des Besitzes von Grund und Boden in das Grundbuch verweigert.
Die Türkei würde damit gegen das Recht auf Schutz des Eigentums verstoßen, gab das katholische Nachrichtenportal kath.net die Urteilsbegründung wieder. Auch hätten christliche Stiftungen aus Sicht des Gerichtes nicht von den neuen Gesetzen profitiert, mit welchen die Türkei nichtmuslimische Religionsgemeinschaften schützen sollte.
Verstoß gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit
Für den Fall, daß sich die Türkei weigere, das Urteil anzuerkennen, sieht das Gericht eine Entschädigung von 173.000 Euro vor. Weitere Grundstücke, wie etwa der Friedhof einer orthodoxen Gemeinde oder ein ehemaliges Kloster, müssen prinzipiell übertragen werden.
Darüber hinaus gab der Menschengerichtshof einer protestantischen Einrichtung Recht, denen die Eintragung als religiöse Stiftung verweigert wurde. Damit hätten türkische Behörden gegen das Recht auf Versammlungsfreiheit verstoßen, urteilten die Richter. Die Gründer der Stiftung erhielten jeweils 2.000 Euro Schadensersatz zugesprochen. (FA)