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AKTUALISIERT: Gefecht ohne juristisches Nachspiel für deutsche Soldaten

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Bundeswehr
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AKTUALISIERT
 

Gefecht ohne juristisches Nachspiel für deutsche Soldaten

Die Staatsanwaltschaft Potsdam will doch kein Verfahren gegen die Bundeswehrsoldaten einleiten, die vergangene Woche Taliban-Kämpfer getötet haben.
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Bundeswehrsoldaten im Fadenkreuz der Potsdamer Generalstaatsanwaltschaft. Foto: Bundeswehr

POTSDAM. Laut einem Bericht des Deutschlandfunks wird die Staatsanwaltschaft Potsdam doch kein Verfahren gegen die Bundeswehrsoldaten einleiten, die in Afghanistan während der vergangenen Woche Taliban-Kämpfer getötet haben.

Solche Ermittlungen seien angesichts einer Gefechtssituation „wenig ergiebig“, so die Begründung der Behörde.  Da es das erste Mal war, daß während des Afghanistan-Einsatzes gegnerische Kräfte durch Bundeswehrsoldaten getötet wurden, hat diese Entscheidung Präzedenzcharakter.

Bei den mehrere Stunden andauernden Kampfhandlungen in der vorherigen Woche wurden sieben Kämpfer getötet, davon mindestens zwei durch deutsche Soldaten. Nach Angaben der Bundeswehr war eine Patrouille am Tag zuvor in einem Hinterhalt geraten, konnte die Angreifer aber nach heftigem Schußwechsel in die Flucht schlagen.

„Wir gehen selbstbewußt aus dem Gefecht“

Eine anschließende gemeinsame Militäroperation von deutschen und afghanischen Streitkräften gelang es, die Angreifer am folgenden Tag zu stellen. Neben den sieben Getöteten wurden 14 Taliban-Kämpfer verhaftet. Alleine in Afghanistan sind bereits 32 deutsche Soldaten umgekommen. Da sich die Bundeswehr nicht offiziell in einem Krieg befindet, werden diese Soldaten erst seit kurzem als Gefallene bezeichnet.

Der Einsatz selbst wird von Brigadegeneral Jörg Vollmer, Kommandeur der internationalen Truppen im Norden Afghanistans, als Erfolg eingeschätzt. „Unsere Soldaten haben alles umgesetzt, was sie trainiert haben. Sie haben erfolgreich gekämpft, dem Gegner Verluste zugefügt und sich dann vom Feind gelöst, um die eigenen Verwundeten zu versorgen“, sagte Vollmer gegenüber der Bild-Zeitung. Trotz der Trauer um einen kürzlich gefallenen Kameraden „überwiegt der Stolz, daß wir uns erfolgreich durchgesetzt haben. Wir gehen selbstbewußt aus dem Gefecht hervor.“

Kommen im Ausland Menschen durch Soldaten der Bundeswehr um, fällt dies normalerweise in den Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Potsdam, da sich das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Geltow bei Potsdam befindet. (FA/vo)

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