MÜNCHEN. Die bayerische Landesregierung rückt von ihrem Vorhaben ab, die Bundesregierung wegen ihrer Asylpolitik vor dem Bundesverfassungsgericht zu verklagen. „Die Flüchtlingszahlen gehen zurück, der Druck hat nachgelassen“, sagte Bayerns Justizminister, Winfried Bausback (CSU), der F.A.Z. Bayerns Handlungsfähigkeit und Eigenstaatlichkeit seien „gegenwärtig nicht mehr unmittelbar in Gefahr“.
Trotz der nun geminderten Klagebereitschaft Bayerns kritisierte Bausback die Antwort aus dem Kanzleramt auf einen Protestbrief von Ministerpräsident Horst Seehofer: „In der Tat ist die Bundesregierung überhaupt nicht auf die Argumente Bayerns eingegangen.“ Man scheue offenbar die verfassungsrechtliche Auseinandersetzung, weil der Argumentation Bayerns wenig entgegenzusetzen sei. „Die Bundesregierung hat jedoch der Sache nach reagiert – und ist faktisch auf unseren Kurs eingeschwenkt“, sagte der bayerische Justizminister.
Die Option der Klage bleibt bestehen
Allerdings bleibe die Option der Klage bestehen. „Der Bund ist verfassungsrechtlich verpflichtet, für eine wirksame Grenzsicherung und Zuwanderungskontrolle zu sorgen. Diese Schutzpflicht hat der Bund auch im Interesse der Länder und ihrer Staatlichkeit zu erfüllen“, mahnte Bausback, der Wien als Vorbild in der Asylpolitik bezeichnete.
Ende Januar hatte Bayern in einem Brief an die Kanzlerin eine Kontrolle der Grenze zu Österreich gefordert und andernfalls mit Verfassungsklage gedroht. Ziel sei die wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen, aber bis dahin seien effektive eigene Grenzkontrollen an allen deutschen Grenzübergängen notwendig, mit vollständiger Registrierung aller Flüchtlinge. Für Deutschland forderte der Freistaat zudem eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen im Jahr. (mv)