Bis vor wenigen Monaten hatte Roger Kusch davon geträumt, weiter in der Hamburger Politik mitzumischen. Doch daraus ist nichts geworden. Stattdessen hat sich der ehemalige Justizsenator voll und ganz seinem Selbstmord-Lieferservice verschrieben. Aus diesem Grund hat Kusche nun wieder Kontakt zu den ihm einst weisungsgebundenen Staatsanwälten. Gleich zweimal wurden in der vergangenen Woche Wohnungen und Büro in Stuttgart und Hamburg Ziel von Hausdurchsuchungen. Kusch, der von Ole von Beust 2001 zum Senator ernannt und 2006 in hohem Bogen hinauskatapultiert wurde, hatte sich danach zunächst erfolglos als Splitterparteigründer versucht. Doch obwohl die linke Hamburger CDU rechts reichlich Platz ließ, scheiterte Kusch an seiner eigenen Persönlichkeit. Schon im Bürgerschaftswahlkampf im Februar 2008 stellte er eine Tötungsmaschine vor, mit der — seiner Rechtsauffassung nach — straflos bei der Selbsttötung geholfen werden könne. Es sollte der Grundstein werden für seine neue Karriere als Dr. Tod, wie ihn die Bild-Zeitung taufte. Für 8.000 Euro bietet der Jurist nun eine Sterbebegleitung an, die sich maßgeblich von jener in Hospizen oder der Palliativmedizin unterscheidet. Kuschs Ziel ist nicht die würdevolle Begleitung bis zum natürlichen Ende, sondern der vorzeitige, selbstbestimmte Tod. Interessierten Lebensmüden empfiehlt er einen tödlichen Cocktail aus Chloroquin und dem Beruhigungsmittel Diazepam. Bei der Vorbereitung des Selbstmord ist er anwesend und achtet darauf, daß die Medikamente in der richtigen Reihenfolge genommen werden, verläßt dann aber vor dem Selbstmord den Raum. Den gesamten Ablauf bis zum Tod läßt der Ex-Politiker auf Video aufnehmen. Bereits fünf Menschen sind so aus dem Leben geschieden. Nun wurde es zunächst der Hamburger und kurz darauf der Duisburger Staatsanwaltschaft zuviel. Hohe Dosis eines Malaria-Medikaments Bei der Obduktion einer der Leichen war eine hohe Dosis eines Malaria-Medikaments festgestellt worden. Kusch, der stets betont, daß seine Handlungen nicht gegen Strafrechtsnormen verstießen, könnte nun für die Weitergabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel belangt werden. Denn weder litt die Rentnerin an Malaria, noch lag ein Rezept vor. Für die Staatsanwaltschaft liegt so der Verdacht nahe, daß Kusch ihr das Mittel illegal besorgt hatte. Doch das ist noch nicht alles. Im Zuge der Razzia stellte die Polizei den Schriftverkehr mit sieben weiteren Todeskandidaten aus vier Bundesländern sicher. Die Hamburger Gesundheitsbehörde informierte die zuständigen Stellen in den anderen Ländern und empfahl, sich um diese Personen zu kümmern. „Wir haben die Kollegen in den zuständigen Landesbehörden umgehend über die Funde informiert“, so Rico Schmidt, Sprecher der Hamburger Gesundheitsbehörde. Möglich wäre ein Besuch des sozialpsychiatrischen Dienstes oder sogar eine amtliche Vormundschaft. Ulrich Montgomery, Vizepräsident der Bundesärztekammer, geht das zu weit: „Die Tatsache, sich an Kusch zu wenden, ist ja nicht strafbar. Es bedeutet auch nicht automatisch, daß diese Menschen nicht mehr Herr ihrer Sinne sind. Es ist der völlig falsche Weg, nun diese Hilfesuchenden mit staatlichen Maßnahmen zu bedrängen, statt dem unerträglichen Sterbezirkus des Herrn Kusch ein Ende zu bereiten.“ Unter den Besuchten war auch eine 89 Jahre alte Rentnerin. Kusch schildert das Aufsuchen der Todeskandidaten durch Polizei und Ärzte so: „Veranlaßt durch die Hamburger Polizei sollte eine todkranke alte Dame in die Rolle der Kronzeugin gedrängt werden, die Anwesenheit der Ärztin versetzte die Rentnerin in die panische Sorge, aufgrund ihres Suizidwunsches in die Psychiatrie eingewiesen zu werden. Diese Polizeiaktion atmet den Geist der Geringschätzung menschlicher Selbstbestimmung.“ Ob Kusch noch den Geist des Rechtsstaats atmet, werden nun wohl die Gerichte klären.