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„Strausberg ist überall“

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Dieser Richterspruch hat vermutlich eine Lawine losgetreten: Bereits im Juni urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder auf selten eindeutige Weise über ein Immobiliengeschäft der Kreisverwaltung Strausberg (heute Märkisch-Oderland) in den Jahren 1990/91, das vom heutigen Landtagspräsidenten Brandenburgs und damaligen Landrat Gunter Fritsch (SPD) eingefädelt worden war. „Mit rechtsstaatlichem Verwaltungshandeln“ hätten die Unrechtmäßigkeiten in Fritschs Kreisverwaltung „noch nicht einmal ansatzweise etwas zu tun“. Dem Kläger Thomas Scheerer, einem Alteigentümer aus Berlin und ehemaligen DDR-Bürger, bescheinigte das Gericht, um seine Ansprüche gebracht worden zu sein. Für die von der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum (ARE e.V.) vertretenen Alteigentümer bedeutet das Urteil einen handfesten Sieg. Und für die ARE Grund genug, um auf einer Pressekonferenz in der vergangenen Woche Konsequenzen für die Verantwortlichen zu fordern. 200.000 ahnungslose Grundbesitzer Was war geschehen? Am 23. August 1990 beantragte Scheerer die Rückübertragung von Grundstücken in Fredersdorf-Vogelsdorf bei Berlin. Die Gärtnerei seines inzwischen verstorbenen Vaters war in der DDR zur staatlichen Produktionsgenossenschaft „Öfen und Herde“ gemacht worden. Wovon Scheerer nichts erfuhr: Unter Vortäuschung einer „besonderen Investition“ auf den Grundstücken genehmigte Landrat Fritsch am 20. Dezember deren Verkauf an die früheren Leiter der PG. Den Verkauf selbst wickelte seine Mitarbeiterin in der Kreisverwaltung, Britta Stark, ab, die heute SPD-Landtagsabgeordnete ist. Für 47.000 D-Mark wechselten die Objekte am 11. Februar 1991 den Besitzer, obwohl laut deutsch-deutschem Einigungsvertrag der Verkauf von Volkseigentum zu dieser Zeit schon nicht mehr erlaubt war und hierfür eine gesonderte Genehmigung des Innenministeriums erforderlich gewesen wäre. Trotzdem stimmten die Bezirksverwaltung Frankfurt/Oder und die Treuhandanstalt dem Verkauf zu, und die neuen Eigentümer wurden am 15. April 1991 ins Grundbuch eingetragen. Nur wenige Wochen später sollen sie von der Kreissparkasse, deren Aufsichtsrat Landrat Fritsch war, einen Kredit über 500.000 D-Mark erhalten haben. Nicht lange danach verkauften sie die fraglichen Grundstücke zum tatsächlichen Verkehrswert von 1,8 Millionen D-Mark. Scheerer ging leer aus und klagte gegen das Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LaRoV) und den Landkreis Märkisch-Oderland. Nach langen 15 Jahren bekam er jetzt recht. Die Richter äußerten sich unmißverständlich: Die Kreisverwaltung habe gegen „sämtliche Vorschriften des Investitionsgesetzes, die dem Schutz desjenigen dienen, der Rückübertragungsansprüche geltend macht“, verstoßen. „Von einer unparteiischen Amtsausübung“ der Kreisverwaltung, deren Chef Fritsch bis 1993 war, könne „schon deswegen keine Rede sein, weil die zuständigen Mitarbeiter während des Verlaufs des gesamten Verwaltungsverfahrens mit einer geradezu feindseligen Haltung dem Kläger gegenübergetreten sind“. Scheerer könne nun Schadenersatzansprüche gegenüber dem Landkreis Märkisch-Oderland geltend machen. Die Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum forderte auf der Pressekonferenz den Rücktritt Fritschs vom Amt des Landtagspräsidenten. Es könne nicht sein, daß jemand wie Fritsch nach illegalen Immobilien-Verschiebeaktionen noch „die Treppe hochfällt und einfach die Schultern zuckt“, sagte der ARE-Bundesvorsitzende Manfred Graf von Schwerin. Sonst „braucht man sich nicht zu wundern, daß der Parteienstaat an Ansehen verliert“. Fritsch hatte in der Tat alle Vorwürfe lapidar zurückgewiesen; Fehler am Verwaltungshandeln könne er nicht erkennen. Indes sei der „Fall Scheerer“ nur die Spitze eines Eisbergs und insofern als Musterklage zur Grundbuchberichtigung zu betrachten. Graf von Schwerin sprach von 153 Grundstücken im Raum Strausberg, die kurz nach der deutschen Wiedervereinigung nicht an die Alteigentümer rückübertragen, sondern rechtswidrig verkauft worden seien. Doch nach der erfolgreichen Musterklage hoffe er nun auf einen Domino-Effekt. Mehr als 200.000 Deutsche seien Grundbesitzer, ohne es zu wissen: „Strausberg ist überall“.

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