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Pflicht zum Schweigen

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Nur wenige Orte haben die Aura absoluter Verschwiegenheit. Der Beichtstuhl gehörte bislang dazu. Zumindest bis der Deutsche Presserat jüngst eine verdeckte Recherche im Beichtstuhl als nicht gegen den Pressekodex verstoßend erklärte. Ein Journalist hatte unter dem Titel „Das Experiment“ Beichten vorgetäuscht, um die Beichtgespräche miteinander zu vergleichen. Daraufhin beschwerte sich das zuständige katholische Erzbistum beim Presserat. Die Vorspiegelung einer Beichtsituation sei eine unlautere Recherchemethode und würdige den sakramentalen Charakter als Wesensbereich des katholischen Glaubens herab. Dies sieht der Presserat anders. Religiöses Empfinden sei nicht verletzt worden, und eine verdeckte Recherche sei grundsätzlich gestattet, wenn Informationen – wie hier – von „besonderem öffentlichen Interesse“ nicht anders beschafft werden könnten. Praktischerweise kann der weiter schweigeverpflichtete Priester die Behauptungen nicht widerlegen.

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