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Mahler vor Gericht

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Horst Mahler muß sich – wieder einmal – vor Gericht verantworten. Am 6. Februar beginnt vor der 22. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin der Prozeß gegen Mahler und zwei Mitangeklagte wegen Volksverhetzung. Ihnen werden ausländerfeindliche und antisemitische Äußerungen zur Last gelegt.

In seinen früheren Leben hat Horst Mahler bereits reichlich Erfahrung mit der Justiz sammeln können. Er war Wirtschaftsanwalt und APO-Verteidiger, RAF-Terrorist und Knastbruder, später dann Strafverteidiger und NPD-Anwalt.

Heute verkündet er im Internet eine "Reichsbürgerbewegung", träumt von einem Volksaufstand zur Einberufung einer "Ordnenden Reichsversammlung", nennt das Bundesverfassungsgericht eine "Fremdherrschaftsagentur" – und schmäht seine Berliner Richter als verkleidete "Handlanger der judäo-amerikanischen Fremdherrschaft". Mahler braucht keine Richter, sondern Berater, die ihn vor sich selber schützen.

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