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Am Glaube gescheitert

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Im westfälischen Münster löste eine im Treppenaufgang aufgestellte Marienstatue einen Rechtsstreit aus. Der Bewohner eines Mehrparteienhauses im katholischen Bistumssitz minderte wegen dieser ihm täglich begegnenden religiösen Demonstration seine Miete. Er sei Protestant, und der Anblick dieses katholischen Religionssymbols provoziere ihn über Gebühr. Doch wie die Neue Juristische Wochenschrift berichtet, hat das Amtsgericht in der alten Wiedertäufermetropole seinen ausgewiesenen Sinn für religiöse Argumente bewiesen und den auf volle Mietzahlung Beklagten (Az.: 3C 2122/03) als theologischen Dünnbrettbohrer durchschaut. Denn Jesus sei auch nach evangelischem Glauben durch Maria geboren worden, so begründete das Gericht, deshalb könne der Anblick der Madonna bei einem Protestanten „keinen besonderen Schock auslösen“. Darüber hinaus beeinträchtige die Madonna nicht den Gebrauchswert der Wohnung des nunmehr als Atheist Entlarvten.

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