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Vorbild NVA

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Bisher geloben Wehrdienstleistende, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Zeit- und Berufssoldaten leisten den gleichen Wortlaut als Schwur. Das kann nach dem Willen des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Rachel nicht so bleiben. „Die Eidesformel muß den sicherheitspolitischen Anforderungen des 21. Jahrhunderts angepaßt werden. Der Eid sollte deshalb auch Aufträge im Rahmen der Nato und der UN umfassen“, fordert der Christdemokrat in der Bild-Zeitung. Auf diese Weise konnte der 41jährige Politologe, der über die Landesliste Nordrhein-Westfalen in den Bundestag einzog und als bildungspolitischer Sprecher scheinbar keine Akzente zu setzen weiß, auch einmal im Rampenlicht stehen. Verfassungsrechtler sind sich einig, daß der bisherige Eid mit der Formulierung „Recht des deutschen Volkes“ auch die Integration in Systeme kollektiver Sicherheit abdeckt. Unstrittig ist aber auch, daß in einer Demokratie Bezugsobjekt des Fahneneids nur die Nation sein kann, die den Militärdienst abverlangt. Erinnert sei die leidigen Erfahrungen mit dem Wehrmachtseid auf den „Führer“ Adolf Hitler und dem Eid der Nationalen Volksarmee in der DDR, der auf die Verteidigung des Sozialismus an der Seite der Sowjetarmee und der verbündeten sozialistischen Länder geleistet wurde. Kein Nato-Verbündeter – schon gar nicht die USA – käme auf den Gedanken, die Treuepflicht seiner Soldaten auf andere Länder oder Organisationen auszuweiten.

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Marc Jongen, ESN Fraktion
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