Trotz der immensen Verschuldung werden allein für direkte Sozialleistungen etwa 22 Milliarden Euro im Jahr aufgewandt. Daß dabei die Sozialhilfeempfänger einen besseren Krankenversicherungsstatus als pflichtversicherte Arbeitnehmer haben können, ist mittlerweile bekannt. Nun ist die ärztliche Versorgung der Stützebezieher ein weiteres Stück gegenüber den AOK- und BKK-Bütteln verbessert worden, und das per Gesetz: Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat am Dienstag entschieden, daß einem 54jährigen Sozialhilfeempfänger die Verabreichung des Potenzmittels Viagra nicht verweigert werden darf (Az.: 10 E 5407/01). Der seit einem Unfall unter Impotenz leidende Mann vertrage Viagra besser als andere, bislang verschriebene Heilmittel, sagte sein Anwalt vor Gericht. Pflichtversicherten hätte diese Befindlichkeitserklärung wegen Erektionsstörungen allerdings nicht viel geholfen: Die Verschreibung der „Lifestyle-Droge“ Viagra lehnen gesetzliche Kassen kategorisch ab.