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Schlaraffenland für Kriminelle

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Cato, Weidel, Exklusiv

Deutschland befindet sich in der schwersten Finanzkrise der Nachkriegszeit. Das Arbeitslosengeld sinkt, die Sozialleistungen werden immer weiter hinuntergefahren, die Rentner bekommen immer weniger Geld, und krank zu werden, können sich bald nur noch die Reichen leisten. Doch einen Flecken, der anscheinend zuviel Geld hat und ein regelrechtes Schlaraffenland für verurteilte Kriminelle darstellt, gibt es noch: nämlich Nordrhein-Westfalen! Nachdem jahrelang der Hamburger Luxusknast „Santa Fu“ verurteilten Kriminellen mit einem Fußballfeld, Schwimmbad und anderen Vergünstigungen ein vergleichsweise schönes Leben ermöglichte, ehe die neue konservative Koalitionsregierung aus CDU, Partei Rechtsstaatlicher Offensive und FDP dies auf ein Normalmaß zurechtstutzte, scheint nun Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen in diese Bresche springen zu wollen. So werden an Rhein und Ruhr als „pädagogische Maßnahme“ unter anderem Surf- und Skikurse bezahlt und Fahrradtouren ermöglicht. In diesen Genuß kommen aber nicht etwa arme Familien oder Waisenkinder, sondern auf Bewährung verurteilte Straftäter! Insgesamt 23.000 Euro gab die Landesregierung seit 2001 jedes Jahr für solche „Resozialisierungsmaßnahmen“ aus. Luxus als pädagogische Maßnahme ausgewiesen Da man mit so etwas in der Öffentlichkeit natürlich nicht hausieren geht, versteckte Justizminister Wolfgang Gerhards (SPD) dies in dem Controlling-Bericht „Förderprogramm gemeinnützige Arbeit“. Dieses fiel dann bis auf den FDP-Fraktionsvorsitzenden Robert Orth auch niemanden auf. Der Liberale staunte nicht schlecht, als er in der Rubrik „Pädagogische Maßnahmen“ als Leistungen in der Bewährungshilfe Segeltraining, Radtouren sowie Ski- und Segelkurse fand. Auf Anfrage Orths bestätigte das Düsseldorfer Justizministerium dies und begründete die Förderung damit, daß bei Probanden „die häufig kaum vorhandene Gemeinschaftsfähigkeit – Anerkennung von Regeln, Rücksicht auf andere, Disziplin, Unterordnung, Zusammenarbeit auf ein Ziel hin – entwickelt und gestärkt werden“ solle. Verschiedene Bewährungshilfestellen hätten dies in den vergangenen Jahren als Alternative zu Geld- und Arbeitsauflagen entwickelt. Nach gründlicher Prüfung habe sich das Justizministerium dann in Abstimmung mit den Gerichten zur Übernahme und Förderung dieser Vorschläge entschlossen. Justizministeriumssprecher Ralph Neubauer wiegelte dies alles gegenüber der Presse aber ab. Man könne nicht von einem Urlaub im herkömmlichen Sinne sprechen. Vielmehr laufe alles „ganz bescheiden“ ab. So würden sich die Probanden selbst versorgen, und auch die Unterbringung sei „nicht gerade luxuriös“. Vielmehr gehe es darum, „Sekundärtugenden wie Gemeinsinn, Hilfsbereitschaft usw. zu trainieren“. Inzwischen hat sich diese Großzügigkeit der nordrhein-westfälischen Justizbehörden in einschlägigen Kreisen auch schnell herumgesprochen. Für das kommende Jahr liegen bereits so viele Anträge vor, daß das Land bei Bewilligung sogar 64.000 Euro zahlen müßte. Allerdings ist an eine Ausweitung nach Worten Neubauers derzeit wohl nicht gedacht. Der Protest der Opposition wurde im Landtag scheinbar zu massiv. Es sei „unerträglich, daß einerseits „Fun-Veranstaltungen“ vom Land gesponsert werden, während andererseits Zuschüsse für sehr wichtige Bereiche wie Täter-Opfer-Ausgleich in Frage gestellt werden“, sagte Orth. Mit Unverständnis reagieren auch die anderen Bundesländer auf die in Nordrhein-Westfalen geltende Regelung. In der derzeitigen finanziell sehr schwierigen Lage gehe es eindeutig zu weit, teure Surfkurse zu zahlen, meinte Fabian Scherf vom FDP-geführten rheinland-pfälzischen Justizministerium. Diese seien für eine Resozialisierung keinesfalls unbedingt notwendig. Die Justizministerien der anderen Bundesländer sehen dieses genauso. Dort muß ein Straftäter, der zu einer Bewährungsstrafe mit Auflagen verurteilt wurde, gemeinnützige Arbeit leisten (etwa Forstarbeiten oder soziale Arbeit) und soziale Trainingskurse belegen. Auch Hilfsmaßnahmen im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs sind Usus. Finanziert wird dies über sogenannte Bußgeldzuweisungen. Wird ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellt, so fließen diese Gelder unter anderem auch an Bewährungshilfeeinrichtungen, die dann ihre Maßnahmen hiervon begleichen. Aus dem Haushalt würden hierzu keine Mittel verwendet. Stärkere soziale Kontrolle hat eine hohe Erfolgsquote Viel sinnvoller als Urlaub und diverse Freizeitkurse bewerten Experten dagegen neue Wege, wie sie etwa das Kreisjugendamt Kleve beschreitet. Dort fand Ende Juli eine „Judosafari“ für behinderte Kinder im Alter von acht bis 13 Jahren statt. Dieser Wettbewerb, der neben einem Judoturnier auch Wettkämpfe im Weitsprung und Eierlaufen sowie Luftballonspiele und vieles mehr beinhaltete, wurde von jugendlichen Straftätern organisiert und betreut. Acht Jugendliche, alle wegen Körperverletzung verurteilt, erhielten vom Jugendgericht Kleve die Anweisung, an einem sozialen Training teilzunehmen. Mit Hilfe des Kreisjugendamts halfen sie dann in allen Bereichen dieser „Judosafari“ mit und trösteten sogar Kinder, die nicht so gut abschnitten. Zwar lernten sie in einem Kurs auch selber Judo, jedoch war dieser in die Arbeit integriert und diente der Mithilfe bei den Wettkämpfen. Sehr erfolgreich ist auch ein bereits in vielen Bundesländern praktiziertes Modell, das bei straffälligen Jugendlichen spezielle Betreuer vorsieht. Durch Schule, Berufsausbildung, eine intensive Begleitung und durch stärkere soziale Kontrolle konnten viele dieser auf die schiefe Bahn geratenen Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zurückgeholt werden. So berichtete die Stader Bewährungshelferin Ulrike Ahrens von einer 75prozentigen Erfolgsquote bei entsprechender Betreuung. Ob dies mit Segel- und Surfkursen auch erreicht werden kann, darf stark bezweifelt werden.

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