Für Strafgefangene in Niedersachsen besteht bei schlechten Haftbedingungen kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht (OLG) in Celle hob am letzten Dienstag ein Urteil des Landgerichts Hannover auf, das einem 26 Jahre alten Häftling 200 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Das Bundesland war gegen das Urteil in Revision gegangen, weil es eine Prozeßlawine befürchtete. Der Häftling war zwei Tage lang mit vier anderen Häftlingen in einer 16 Quadratmeter großen Zelle eingesperrt. Die Toilette war nur durch einen Vorhang vom Raum getrennt. Das Landgericht hatte die Unterbringung als Verletzung der Menschenwürde und schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Häftlings gewertet. Die vom Anwalt beantragte Revision wurde bereits vom Senat am Bundesgerichtshof zugelassen. Justizministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) lobte das Urteil. Man könne bei über 7.000 Strafgefangenen nicht alle Einzelinteressen berücksichtigen.