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„Klarer rassistischer Vorfall“

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„Klarer rassistischer Vorfall“

 

„Klarer rassistischer Vorfall“

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Cato, Palmer, Exklusiv

Der österreichische Bundesjustizminister Dieter Böhmdorfer steht im Ruf, ein Konservativer und Freund des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider zu sein. Um so erstaunlicher ist, daß sich der auf FPÖ-Vorschlag ins Amt gekommene parteilose Minister jetzt in einer Angelegenheit weit aus dem Fenster hängt, die eher der „linken Reichhälfte“ zu Gesicht stehen würde. Böhmdorfer hat die Überprüfung eines Gerichtsurteils zweiter Instanz angeordnet, durch welches ein österreichischer Polizeibeamter von der Anklage „einer feindseligen Handlung gegen eine Rasse“ freigesprochen worden war. Der Wiener Justizchef ist jedoch offenbar der Meinung, der Polizist müsse exemplarisch bestraft und der Straftatbestand der „Verhetzung“ müsse aus diesem Anlaß nötigenfalls verschärft werden – was allerdings einer bedenklichen Anlaßgesetzgebung gleich käme. Alles begann damit, daß ein in Oberösterreich lebender Asylant bei einer Fahrzeugkontrolle angehalten wurde. Während der Überprüfung der Fahrzeugpapiere habe ein Polizeibeamter den Schwarzafrikaner als „Scheißneger“ beschimpft. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft Linz Strafantrag gegen den Beamten. Das Bezirksgericht (entspricht einem deutschen Amtsgericht) stellte aber das Verfahren ein. In zweiter Instanz ging der Fall an das Landesgericht Linz. Dieses bestätigte den Einstellungsbeschluß der ersten Instanz mit dem Argument, ein Verstoß gegen die Menschenwürde liege nur dann vor, wenn jemandem „unmittelbar oder mittelbar das Recht auf Menschsein schlechthin abgesprochen worden wäre“ – etwa wenn man Personen als „Untermenschen“ bezeichne oder wenn gesagt werde „man solle sie ‚vergasen‘ oder ‚vertilgen'“. Die Äußerung „Scheißneger“, so das Landesgericht, stelle zwar einen Angriff auf das Persönlichkeitsrecht der Ehre dar, verletze aber als bloße Unannehmlichkeit die Menschenwürde nicht. Dagegen konterte der Anwalt des Schwarzafrikaners, sein Mandant habe sich in seiner „Würde als Mensch“ zutiefst verletzt gefühlt. Alsbald hagelte es Kritik und Schelte gegen das Linzer Landesgericht. Ein oberösterreichischer Grünen-Politiker sprach sogar von einem „klaren rassistischen Vorfall“, der unbedingt vor den Obersten Gerichtshof der Republik gehöre. Dagegen betonte der Vizepräsident des Linzer Landgerichts, das Urteil beabsichtige nicht im entferntesten eine Diskriminierung der Rasse des Schwarzafrikaners. Beide Instanzen hätten das Vorliegen einer „gerichtlich strafbaren Ehrenbeleidigung“ bejaht. Anders gesagt: Lediglich der Tatbestand eines „Offizialdelikts“ sei verneint worden, dem Beschimpften stehe es offen, einen Beleidigungsprozeß anzustrengen. Jörg Haiders einstiger Hausanwalt Dieter Böhmdorfer hat sich nun als Bundesminister aber nicht hinter seine Justizbeamten gestellt, sondern überraschenderweise zusätzlich Öl ins Feuer der Empörung gegossen, indem er erklärte, das Urteil habe „Irritationen“ ausgelöst. Deshalb sei es „notwendig und richtig“, es zu überprüfen: „Ich erwarte mir, daß die Bevölkerung Klarheit bekommt, daß es hier nicht ein Messen mit zweierlei Maß gibt.“ Böhmdorfer verwies darauf, daß Beschimpfungen im Zusammenhang mit dem Wort „Scheiß-“ regelmäßig bestraft würden. Er erwarte vom Obersten Gerichtshof Klarheit darüber, ob es sich um den Einzelfall einer falschen Entscheidung handle. Sollte aber der Oberste Gerichtshof zum Schluß kommen, daß das Urteil zu Recht ergangen sei, dann wolle, Böhmdorfer, den Tatbestand der Beleidigung im Strafrecht überprüfen lassen – ein roter oder grüner Justizminister hätte nicht anders gehandelt. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Justizminister hier nicht mit Kanonen auf Spatzen schießt. Was wäre geschehen, hätte der inkriminierte Polizeibeamte einen deutschen Autofahrer als „Scheißpiefke“ („Piefke“ ist die herabsetzende österreichische Bezeichnung für einen Deutschen) beschimpft? Wäre in einem solchen Fall auch das Oberste Gericht bemüht worden – oder wäre der Fall nicht eher unter der Rubrik „alpenländische Folklore“ zu den Akten gelegt worden? Bleibt noch ein psychologisches Moment: Seit geraumer Zeit sind die Beziehungen zwischen der österreichischen Polizei und gewissen Gruppen von Schwarzafrikanern gelinde gesagt angespannt. Erst neulich starb ein Afrikaner, nachdem ihn die Polizei in der Nähe des Wiener „Afrika-Dorfs“ wegen Randalierens gewaltsam „ruhiggestellt“ hatte. Vor geraumer Zeit war ein Schwarzafrikaner, der in einer bulgarischen Verkehrsmaschine aus Österreich abgeschoben werden sollte, nach heftiger Gegenwehr gegen die zwei ihn begleitenden Polizeibeamten – deshalb erfolgter Ruhigstellung – erstickt. Allgemein bekannt ist jedenfalls, daß das Gros der Rauschgifthändler in Wien meist Schwarzafrikaner aus Nigeria oder anderen Gebieten Westafrikas sind. Gegen diese „Dealer“, die untereinander straff organisiert sind und eine Art „Mafia“ darstellen, sind die Polizeibeamten oft machtlos. Ein Wiener Polizeibeamter berichtete, sobald man einen verdächtigen Schwarzen gestellt habe, werfe er sich zu Boden, schlage um sich und beginne laut zu schreien, daß die Polizei seine Menschenrechte verletzt habe. Manche der Festgenommenen werden durch Gerichtsbeschluß wieder auf freien Fuß gesetzt – und begegnen anschließend den Polizeibeamten mit einem höhnischen oder mitleidigen Lächeln. Herausfordernd gegenüber dem österreichischen Staat Durch die direkte oder indirekte Unterstützung verschiedener karitativer und auch kirchlicher Organisationen fühlen sich viele kriminelle Schwarzafrikaner ermutigt, fordernd bis herausfordernd gegenüber dem österreichischen Staat aufzutreten. Manchmal werden Polizisten auch mit Absicht provoziert, um dann den gewünschten „rassistischen“ Ausrutscher zu erhalten, den man braucht. In Österreich leben – teils legal, teils illegal – die unterschiedlichsten, oft miteinander verfeindeten Nationen. Zwischen Türken und Kurden, zwischen Serben und Albanern, neulich erst zwischen Tschetschenen und Russen (JF 35/03), kommt es immer wieder zu Konflikten, wobei Beschimpfungen oft noch das harmloseste Mittel sind. Sollte man alle Beschimpfungen und Beleidigungen, die im Laufe eines Monats so zwischendurch im Asylantenmilieu fallen, gerichtlich ahnden – Böhmdorfer und seine Juristen hätten alle Hände voll damit zu tun.

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