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Immer mehr Telefongespräche werden abgehört

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Die Situation des Datenschutzes in der Bundesrepublik Deutschland habe sich auch nach In-krafttreten des neuen Bundesdatenschutzgesetzes im Mai 2001 kaum verbessert. Mit diesen Worten überreichte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Joachim Jacob, am 7. Mai diesen Jahres seinen 19. Tätigkeitsbericht für die Jahre 2001 und 2002 dem Präsidenten des Deutschen Bundestages, der zugleich auch der letzte seiner Amtszeit ist. Jacob weiß, wovon er spricht. Sein Bericht erhärtet den Eindruck, daß in Deutschland immer mehr personenbezogene Daten gesammelt und gespeichert werden. Als besorgniserregend muß unter anderem die ständig steigende Zahl überwachter Telefongespräche, insbesondere von Gesprächen, die auf Mobiltelefonen geführt werden, bezeichnet werden. Diese stiegen allein im letzten Jahr um zehn Prozent. Jacob hat in diesem Zusammenhang in der Vergangenheit immer wieder eine Erfolgskontrolle gefordert. „Wir dürfen nicht zulassen“, so unterstrich Jacob deshalb nochmals, „daß sich in unserem Land schleichend und fast unbemerkt eine Überwachungskultur entwickelt, deren tatsächliche Effizienz und Notwendigkeit nicht nachgewiesen sind.“ Weiter ging Jacob auf die Sicherheitsmaßnahmen ein, die vor dem Hintergrund des Anschlages vom 11. September 2001 in Deutschland ergriffen worden sind. So wurden insbesondere den Nachrichtendiensten im Terrorismusbekämpfungsgesetz vom 9. Januar 2002 weitreichende zusätzliche Kompetenzen eingeräumt. Im Zuge der Terrorbekämpfung ist auch das alte Instrument der Rasterfahndung wieder aktuell geworden und hat zu hitzigen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen geführt. Bei Fortbestehen der jetzigen Gesetzeslage, die eine massenhafte Erhebung personenbezogener Daten nach dem Muster von Rasterfahndungen ermöglicht, sollte das BKA nach Meinung von Jacob künftig auf Erhebung von Daten, deren „rechtsstaatliche Problematik in der Einbeziehung einer Vielzahl von Unverdächtigen liegt“, verzichten. Sammlung von Daten auch durch die Privatwirtschaft In seinem Bericht geht Jacob weiter auf die Sammlung von personenbezogenen Daten durch die Privatwirtschaft ein. Diese Sammlungen sind für Wirtschaftsunternehmen ein Mittel, sich vor säumigen Kunden oder Betrügern zu schützen. „Die einzelne Datei ist im Regelfall nicht zu beanstanden“, betonte Jacob. Gefährlich würde es nach Ansicht des seit 1993 amtierenden Datenschützers aber dann, wenn sich Firmen vernetzten und ihre Informationen austauschten. Es könne bei einer derartigen Praxis nicht ausgeschlossen werden, daß jemand, der die Rechnung für sein Mobiltelefon nicht bezahlen kann, später möglicherweise kein Konto eröffnen oder keine Versicherung abschließen könne. „So weit sind wir noch nicht, aber wir sind auf dem Weg“, warnte Jacob. Der „gläserne Kunde“ ist, so muß vor dem Hintergrund der Ausführungen von Jacob geschlußfolgert werden, nicht mehr nur Fiktion, sondern ein Stück weit bereits Realität. Als problematisch kennzeichnete Jacob des weiteren die Entwicklung von Systemen, „die es in technisch unterschiedlicher Weise und zu unterschiedlichen Zwecken erlauben, den genauen Aufenthalt eines Menschen festzustellen“. Vielfach geschehe dies über Mobiltelefone, die heute weit verbreitet seien. So wurden im Berichtszeitraum die rechtlichen Grundlagen für den Einsatz des sogenannten „IMSI-Catchers“ geschaffen, mit dessen Hilfe eine bestimmte Person über ihr Mobiltelefon geortet werden kann. Gegen diese Systeme, soweit sich deren Einsatz auf gesetzlicher Grundlage bewege, sei nach den Worten von Jacob grundsätzlich nichts einzuwenden. Es würden aber technische Kontrollsysteme und eine Überwachungsstruktur aufgebaut, die, einmal vorhanden, auch noch zu ganz anderen Zwecken genutzt werden könnten und deren gesetzes- und datenschutzkonforme Anwendung letztlich nicht mehr kontrollierbar sei. Soft- und Hardware, die das Aufspüren von Personen mit deren Einverständnis und zu ihrem Schutz erlaubten, ließen sich technisch in gleicher Weise auch ohne das Einverständnis und zum Nachteil des Betroffenen einsetzen. Um so wichtiger sei es, so Jacob, sich rechtzeitig Gedanken darüber zu machen, welche technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden müßten, um den Nutzen der neuen technologischen Möglichkeiten zu bewahren und die Bedrohung für das Persönlichkeitsrecht des Bürgers so gering wie möglich zu halten. Internet als zunehmende Gefahr für den Datenschutz Auch das Thema Internet wurde durch den Datenschutzbeauftragten thematisiert. Der Zugang immer breiterer Bevölkerungskreise zum Internet habe im Berichtszeitraum zu einer Reihe von Gesetzesänderungen geführt, die auch die „amtliche Kommunikation“ in diese Entwicklung einbinden und eGovernment-Projekte vorantreiben sollen. Dies führe auch zu datenschutzrechtlichen Problemen. Denn was einmal im Internet veröffentlicht sei, bleibe zeitlich und örtlich unbegrenzt verfügbar. Internet und Online-Kommunikation seien mehr als nur eine neue Form, Nachrichten zu verbreiten und sich auszutauschen. Damit verbunden sei auch die Möglichkeit, einmal dort veröffentlichte Informationen ohne besonderen Zeitaufwand und ohne besondere finanzielle oder personelle Ressourcen weltweit zusammenzuführen, auszuwerten, zu speichern und weiterzugeben, ohne daß dies noch in irgendeiner Form kontrollierbar oder reglementierbar wäre. Auch die zunehmende Vernetzung der Verwaltungen untereinander und mit dem Bürger sowie die Online-Abwicklung von Verwaltungsverfahren machten die Verwaltung nicht nur moderner und effizienter. Vielfach würde zum Beispiel übersehen, daß Datenverbände und Informationsflüsse entstünden, deren Unterbindung einmal ursprüngliches Anliegen des Datenschutzes gewesen sei. Vermittlungsstelle 4 der Telekom in Cottbus: „Wir dürfen nicht zulassen, daß sich in unserem Land schleichend und fast unbemerkt eine Überwachungskultur entwickelt“ (Joachim Jacob)

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