Die Veröffentlichung des JF-Artikels (49/02) über die Rheinwiesenlager und die dort vermuteten unbestatteten Opfer hat bei den verantwortlichen Stellen begrüßenswerte Reaktionen herausgefordert. So meldete sich der rheinland-pfälzische Landesarchäologe Gerd Rupprecht nach langem Warten in der JF-Redaktion, um das von ihm verhängte Grabungsverbot im Bereich des Lagers Bretzenheim im Nahe-Gebiet zu erklären. Rupprecht beschreibt seine Tätigkeit als „Wahrung der Geschichtsquelle“, die er durch „inkompetente Tätigkeit“ Dritter bei Grabungen im Bretzenheimer Gebiet verletzt sieht. „Sicherlich hat sich der Hobby-Archäologe Otto Schmitt Verdienste erworben“, reagiert Rupprecht auf die über achtzig von Schmitt in Rheinland-Pfalz geborgenen deutschen und alliierten Gefallenen, „doch wir müssen das in Formen halten, sonst ufert das aus.“ Schmitt wird im Bereich des Lagers seit 15 Jahren jede Form von Grabungen untersagt. Auf verschiedene Erdarbeiten in den Bau- und Gewerbegebieten im Bereich des Grabungsverbotes angesprochen, versichert Rupprecht, daß bei jeder Bodenöffnung und jedem Bauvorhaben Mitarbeiter seiner Behörde zugegen seien. Dies bestreitet jedoch Schmitt gegenüber der JF, der an einigen Baustellen niemanden vom Landesamt für Denkmalpflege vorfand. „Sollte ausnahmsweise niemand da sein, ist jeder Passant dazu angehalten, die Baggerarbeiten zu beobachten und eventuelle Funde zu melden“, weicht Rupprecht aus. Angesichts des Kontrastes zwischen der filigranen Tätigkeit archäologischer Grabungen und der Realität auf der Baustelle mit Großgerät erscheint das kategorische Grabungsverbot für Schmitt jedoch nicht nachvollziehbar. Rupprecht schließt auch nicht aus, daß sich auf dem Gelände noch sterbliche Überreste deutscher Soldaten befinden. „Ich kann mir durchaus vorstellen, daß es den einen oder anderen gibt, doch seit fast zwanzig Jahren gibt es dafür keinen konkreten Beweis.“ Da aber in dieser Zeit jedliche Grabungen unterblieben, klingt dieser Einwand des Landesarchäologen wie ein Hohn. „Außerdem ist es nicht die Aufgabe der Archäologie, ein Suchprogramm nach Toten aufzulegen. Dazu ist auch kein Geld da.“ Auf die Frage nach zukünftigen Grabungen zeigt sich Rupprecht jedoch kompromißbereit. Wenn der Volksbund deutsche Kriegsgräberfürsorge nach Toten graben wolle, würde er deren Anliegen „mit allem Respekt“ unterstützen. Frank Salomon vom Volksbund in Kassel hört diese Ankündigung mit Wohlwollen. Da wir im Inland nicht um Grabungserlaubnis bitten müssen, ist allein die Frage der Finanzierung zu klären. „Unsere Mittel sind ausschließlich für die Suche im Ausland vorgesehen. In Deutschland sind wir auf staatliche Mittel angewiesen. Wir würden gerne einmal das Gebiet mit Sonden absuchen.“ Doch die Schwierigkeit ist, daß beim Innenministerium in Mainz überhaupt erst Mittel für Grabungen beantragt werden müßten. Durch das „Gräbergesetz“ von 1952 ist der Bund für die Unterhaltung der Kriegsgräberstätten zuständig, dessen Mittel nach einem Verteilerschlüssel an die Länder weitergeleitet werden. Ulrich Helbach aus dem rheinland-pfälzischen Innenministerium wehrt jedoch Ansprüche des Volksbundes ab. „Unser Budget ist nur für die Bestandssicherung der bestehenden Grabanlagen bestimmt, Mittel für Suche oder Grabungen müßten direkt in Berlin beantragt werden, bis ein neues ‚Gräbergesetz‘ verabschiedet wird“, sagt Helbach auf Anfrage der jungen freiheit. Aber da in Rheinland-Pfalz nach Feststellung der zuständigen Bezirksregierung kein Nachweis vorläge, daß unbestattete Tote im Boden ruhten, seien diese Mittel unwahrscheinlich. Damit dreht sich die Bürokratie weiter im Kreis und blockiert jede Lösung, denn ohne Suche kein Nachweis, ohne Nachweis keine Gelder, ohne Gelder keine Suche usw….