BERLIN. Das Landgericht Berlin hat entschieden, daß der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) der ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger für den Monat Januar 2023 ein Ruhegeld in Höhe von rund 18.400 Euro zahlen muß. Schlesinger hatte diesen Betrag im Rahmen eines Rechtsstreits eingefordert, um eine grundsätzliche Anerkennung ihres vertraglich zugesicherten Ruhegeldes zu erreichen. Das Gericht entschied jedoch zunächst nur für diesen einen Monat; weitere Ansprüche müssen gegebenenfalls separat geklärt werden.
Im Gegenzug hatte der RBB Schlesinger zur Rückzahlung von rund 24.200 Euro aufgefordert, die sie unrechtmäßig als Reisekostenerstattung erhalten hatte. Zudem prüft der Sender Schadenersatzforderungen in Höhe von mehreren Millionen Euro, unter anderem wegen Bonuszahlungen und einer ARD-Zulage. Das Gericht erklärte diese Forderungen grundsätzlich für berechtigt, die genaue Höhe muß jedoch noch festgelegt werden.
Schlesinger kann noch in Berufung gehen
Der RBB war im Sommer 2022 durch Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft in die Kritik geraten. Schlesinger war damals fristlos entlassen worden.
Im Kontext der Ermittlungen wurden auch die Ausgaben von Schlesinger bekannt, die zu den Vorwürfen des Mißbrauchs öffentlicher Gelder führten. Unter anderem ließ sie eine selbst bewässernde Pflanzenwand für etwa 6.000 Euro anfertigen, die in ihrem Büro installiert wurde. Zudem war sie mit einem luxuriösen Dienstwagen unterwegs, der über Massagesitze und einen integrierten Kühlschrank verfügte. Des weiteren soll sie privat auf Kosten des Senders mehrere Abendessen abgehalten haben.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; eine Berufung beim Kammergericht ist möglich. Ein weiterer Rechtsstreit zur Planung eines digitalen Medienhauses soll separat verhandelt werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiterhin gegen sie wegen des Verdachts der Untreue und Vorteilsnahme. Schlesinger bestreitet die Vorwürfe. (st)