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AfD-Antrag in Nordrhein-Westfalen: Jetzt kommt der Fall „Clownswelt“ ins Parlament

AfD-Antrag in Nordrhein-Westfalen: Jetzt kommt der Fall „Clownswelt“ ins Parlament

AfD-Antrag in Nordrhein-Westfalen: Jetzt kommt der Fall „Clownswelt“ ins Parlament

Das Bild zeigt ein Profilbild des YouTubers „Clownswelt“.
Das Bild zeigt ein Profilbild des YouTubers „Clownswelt“.
Ein Profilbild des bisher anonym auftretenden YouTubers „Clownswelt“: Medienkampagne wird zum Politikum. Screenshot: Telegram/@Clownswelt
AfD-Antrag in Nordrhein-Westfalen
 

Jetzt kommt der Fall „Clownswelt“ ins Parlament

Der Fall „Clownswelt“ erschüttert das deutschsprachige Internet. Jetzt stellt die AfD in Nordrhein-Westfalen einen Antrag, der Doxing im Journalismus ächten soll. Dafür greift sie auf historische Beispiele zurück.
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DÜSSELDORF. Der Fall des vom ZDF-Moderator Jan Böhmermann öffentlich enttarnten YouTubers „Clownswelt“ hat den nordrhein-westfälischen Landtag erreicht. In einem Antrag forderte die AfD-Fraktion die Landesregierung am Montag auf, sich auf allen Ebenen für den Schutz anonymer Meinungsäußerung einzusetzen. In der kommenden Woche soll darüber im Landtag diskutiert werden.

In dem Papier mit dem Titel „Jan Böhmermann und das Leben der Anderen“ kritisieren die Antragsteller die Enthüllungskampagnen sogenannter „haltungsaktivistischer Journalisten“ als Angriff auf die Meinungsfreiheit. Anonymität sei ein „unverzichtbarer Schutzmechanismus freier Gesellschaften“ und dürfe auch dann nicht preisgegeben werden, wenn die vertretenen Positionen unpopulär oder kontrovers seien. Besonders der Fall des Satirikers „Clownswelt“, der durch Böhmermanns ZDF-Sendung sowie durch einen Artikel der Zeit demaskiert worden sei, zeige laut AfD eine besorgniserregende Entwicklung.

Die Fraktion wirft Böhmermann vor, Sendezeit zur „Markierung von Feindbildern“ zu nutzen. Die Veröffentlichung personenbezogener Daten des YouTubers, seiner Eltern und früherer Kollegen ermögliche die Identifizierung des Betroffenen durch radikal gesinnte politische Gegner – ein Vorgehen, das laut Antrag gegen den Pressekodex sowie gegen das seit 2021 geltende Doxing-Verbot nach Paragraph 126a StGB verstoße. „Doxing“ beschreibt die Veröffentlichung persönlicher Daten ohne das Einverständnis des Betroffenen.

AfD sieht „Clownswelt“ in prominenter Gesellschaft

Auch auf die historische Bedeutung von Pseudonymen verweist der Antrag: Schriftsteller wie Voltaire, Mary Shelley oder Tucholsky hätten anonym veröffentlicht, um Repressionen zu entgehen. Heute sei es Aufgabe des Staates, kritische Stimmen ebenso zu schützen – auch vor Übergriffen durch staatliche Institutionen.

Der Antrag fordert unter anderem ein Bekenntnis aller Fraktionen zum Recht auf Anonymität sowie eine Klarstellung in den Medienstaatsverträgen, daß Doxing als journalistische Praxis ausdrücklich untersagt und geahndet wird.

Böhmermann und der Zeit-Journalist Christian Fuchs hatten in der vergangenen Woche den Vornamen, die Initiale des Nachnamens und weitere, teils sehr private Details aus dem Leben des bisher anonym auftretenden YouTubers „Clownswelt“ veröffentlicht. Vor allem auf X hatten daraufhin Unterstützer Böhmermanns Fotos und Daten des YouTubers weiterverbreitet. (st)

Ein Profilbild des bisher anonym auftretenden YouTubers „Clownswelt“: Medienkampagne wird zum Politikum. Screenshot: Telegram/@Clownswelt
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