BERLIN. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hat sich offiziell dafür ausgesprochen, den Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ-Gebühr) im kommenden Jahr auf 18,94 Euro zu erhöhen. Damit würde die monatliche. Haushaltsgebühr um 58 Cent steigen. „Damit liegt die Beitragsentwicklung deutlich unterhalb der aktuellen Inflationsrate“, betonte KEF-Chef Martin Detzel während der Übergabe der Empfehlung an die Rundfunkkommission der Länder.
Die Erhöhung stellt einen Kompromiß mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten dar. Diese hatten eine halbe Milliarde Euro mehr jährlich verlangt, als die KEF an Bedarf anerkannt hatte. Insgesamt 41,65 Milliarden Euro sollen ARD, ZDF und Deutschlandradio von 2025 bis 2028 kosten.
Länder bei GEZ vom Bundesverfassungsgericht entmachtet?
Zuletzt hatten sich nahezu alle Fraktionen des Brandenburger Landtags gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgesprochen. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) sagte, daß er dafür „keine Akzeptanz bei den Brandenburgern“ sehe. Eine Rolle spielte dabei der RBB-Skandal, nach dem die Landesregierung in Potsdam Reformen der Rundfunkanstalt gefordert hatte.
Unklar ist, ob die Länder ein wirksames Veto einlegen können. Bereits 2020 war die Landesregierung von Sachsen-Anhalt daran gescheitert, die Erhöhung der GEZ-Abgabe von damals 17,50 Euro auf 18,36 Euro zu verhindern. Die ARD-Anstalten reichten eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Richter urteilten, daß sich aus der im Grundgesetz garantierten Rundfunkfreiheit „eine staatliche Handlungspflicht“ ergebe, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk im vollen Umfang zu finanzieren. (kuk)