BERLIN. Der Deutsche Presserat hat angekündigt, sich mit der Diskriminierungsrichtlinie seines Pressekodexes zu beschäftigen. Diese legt fest, daß die Nationalität eines Täters in der Berichterstattung nur genannt werden soll, wenn sie etwas mit der Tat zu tun habe. „Die Ziffer 12 polarisiert schon lange“, sagte Presseratssprecherin Edda Eick der Neuen Osnabrücker Zeitung.
Der Paragraph habe zwar seine Berechtigung, betonte Eick, trotzdem wolle sich das Plenum des Presserats am 9. März „ergebnisoffen“ damit beschäftigen. Daß sich der Verein nun mit der Diskriminierungsrichtlinie beschäftige, sei unabhängig von den Ereignissen in Köln geplant worden.
Beschwerden wegen der Köln-Berichterstattung
Im laufenden Jahr seien beim Presserat mehrere Beschwerden mit Bezug auf Ziffer 12.1 eingegangen. Viele davon, rund 25, stünden mit der Berichterstattung über die Ereignisse in der Kölner Silvesternacht im Zusammenhang. Demnach werde sowohl die Nennung der Nationalitäten der mutmaßlichen Täter als auch deren Nichterwähnung kritisiert.
Im vergangenen Jahr erhielt der Presserat 2.350 Beschwerden, woraus 35 Rügen resultierten. Das zeige, „daß die Leser einen Wunsch nach Qualität haben“, betonte Eick. Zugleich lobte sie die Medien, weil der Presserat in lediglich 35 Fällen eine Rüge ausgesprochen habe. (ls)