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Umweltbundesamt darf Journalistenpranger führen: „Ab jetzt kontrollieren Behörden Journalisten“

Umweltbundesamt darf Journalistenpranger führen: „Ab jetzt kontrollieren Behörden Journalisten“

Umweltbundesamt darf Journalistenpranger führen: „Ab jetzt kontrollieren Behörden Journalisten“

Michael Miersch
Michael Miersch
Michael Miersch: Kündnigt Berufung an Foto: rg
Umweltbundesamt darf Journalistenpranger führen
 

„Ab jetzt kontrollieren Behörden Journalisten“

Darf eine Behörde Journalisten, die sich kritisch zum Klimawandel äußern, öffentlich an den Pranger stellen? Ja, sagt das Verwaltungsgericht Halle und wies eine Klage der Publizisten Michael Miersch und Dirk Maxeiner gegen das Umweltbundesamt ab. Miersch kündigte an, in Berufung zu gehen.
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HALLE. Das Verwaltungsgericht Halle hat eine Klage der beiden Journalisten Michael Miersch und Dirk Maxeiner gegen das Umweltbundesamt (UBA) abgeschmettert. Diese wollten der Behörde diffamierende Äußerungen untersagen lassen. Sie kündigten an, in Berufung zu gehen. „Das heißt, daß jetzt Behörden zwischen guten und schlechten Journalisten unterscheiden dürfen. Eigentlich sollten doch Journalisten Behörden kontrollieren – und nicht umgekehrt“, sagte Miersch der JUNGEN FREIHEIT.

In dem Verfahren ging es um eine Broschüre des UBA aus dem Jahr 2013. Darin wird Maxeiner und Miersch unterstellt, sie würden die Unwahrheit über den Klimawandel verbreiten. Konkret hieß es in dem Journalistenpranger: „Auch in Zeitungen und Zeitschriften, Rundfunk und Fernsehen tauchen mitunter Beiträge auf, die nicht mit dem Kenntnisstand der Klimawissenschaft übereinstimmen. Bekannt für derartige Beiträge sind die Journalisten und Publizisten Dirk Maxeiner und Michael Miersch.“

Der Chefredakteur der Welt, Jan-Eric Peters, zeigte sich damals entsetzt über die Broschüre:

„Man sollte mit dem Begriff Skandal sparsam umgehen. Aber wenn eine staatliche Behörde wie das Umweltbundesamt in einer offiziellen, mit Steuergeld finanzierten Broschüre quasi eine schwarze Liste mißliebiger Journalisten veröffentlicht und diesen unterstellt, vorsätzlich Unwahrheiten zu verbreiten, dann ist das, ja, ein Skandal!”

Die beiden Journalisten, die bis 2014 eine gemeinsame Kolumne in der Welt hatten, klagten auf Unterlassung. Richter Volker Albrecht sagte in seiner Urteilsbegründung: „Die Äußerungen des UBA sind gerechtfertigt, dies ergibt sich aus der Aufgabe des UBA.“ (rg)

Michael Miersch: Kündnigt Berufung an Foto: rg
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