BERLIN. Die linke Tageszeitung taz darf die konservative Nachrichtenseite „Blu-News“ nicht als „neonazistisch“ bezeichnen. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München hervor, das der JUNGEN FREIHEIT vorliegt. Demnach muß die taz im Falle einer Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro zahlen und wurde zudem zu einer Strafe von knapp 1.060 Euro verurteilt.
Hintergrund ist ein Artikel der Zeitung vom Juni 2013 über Sachbeschädigungen an linken Einrichtungen. Darin wurde „Blu-News“ als „neonazistische Plattform“ diffamiert. Die „Blu-News“-Verantwortlichen baten daraufhin die taz, die entsprechende Überschrift zu entfernen. Dieser Forderung kam das Blatt wenig später nach. In der gedruckten Ausgabe erschien allerdings keine Richtigstellung.
Dem Landgericht zufolge stellt die Bezeichnung „neonazistisch“ eine „unzulässige Herabwürdigung und Schmähkritik“ dar, die nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Zugleich monierte das Gericht, der Artikel setze sich in keiner Weise mit „Blu-News“, ihren Zielen oder ihrer thematischen Ausrichtung auseinander. Der Argumentation der taz, es gebe Hinweise darauf, daß „Blu-News“ dem „rechtsradikalen Milieu“ zuzuordnen sei, wollte das Gericht nicht folgen. (ho)