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Schwarzarbeit: Betrugsvorwurf gegen Skandalautor Wallraff

Schwarzarbeit: Betrugsvorwurf gegen Skandalautor Wallraff

Schwarzarbeit: Betrugsvorwurf gegen Skandalautor Wallraff

Schwarzarbeit
 

Betrugsvorwurf gegen Skandalautor Wallraff

Der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen Mitarbeiter schwarz zu einem Niedriglohn beschäftigt zu haben. Ein früherer Hartz-IV-Empfänger will jahrelang Wallraffs rechte Hand gewesen sein und ein Honorar von bis zu 1.000 Euro monatlich bar entgegengenommen haben.
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HAMBURG. Der Enthüllungsjournalist Günter Wallraff sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, einen Mitarbeiter schwarz zu einem Niedriglohn beschäftigt zu haben. André Fahnemann, ein ehemaliger Mitarbeiter Wallraffs, hat sich selbst wegen Schwarzarbeit angezeigt. Der damalige Hartz-IV-Empfänger will jahrelang Wallraffs rechte Hand gewesen sein und ein Honorar von bis zu 1.000 Euro monatlich bar entgegengenommen haben.

Fahnemann und Wallraff sollen sich 2007 kennengelernt haben, als der Enthüllungsautor Wallraff in der Callcenterbranche über miserable Arbeitsbedinungen recherchiert hat. Fahnemann habe in einem solchen Callcenter gearbeitet, berichtet der Spiegel. Ein Jahr später habe Fahnemann als „Privatsekretär“ Wallraffs angefangen. Die Bezeichnung „Mädchen für alles“ trifft es wohl besser, denn neben Wallraffs Korrespondenz habe sich Fahnemann auch um das Bügeln von Hemden und den Einkauf gekümmert.

Offiziell bezog Fahnemann in dieser Zeit Arbeitslosengeld I, später Arbeitslosengeld II. Fahnemann behauptet, bar entlohnt worden zu sein, weil Wallraff ihn nicht fest habe anstellen wollen. Der Stundenlohn habe acht Euro betragen. Jedoch: Einen Teil seines Lohns habe Wallraff einbehalten – als Miete für seine Zweizimmer-Wohnung in Köln.

Wallraff bestreitet die Existenz eines Arbeitsverhältnisses. Der Vorwurf kommt überraschend, weil der linke Enthüllungsjournalist seit Jahrzehnten soziale Mißstände anprangert, darunter auch prekäre Beschäftigungsverhältnisse und schlechte Bezahlung. Er habe Fahnemann auf dessen Wunsch hin für kleinere Aufträge in bar entlohnt. Ein festes Arbeitsverhältnis habe es nicht gegeben und dementsprechend auch kein Festgehalt, so die Version Wallraffs. Er habe nur helfen wollen, ließ Wallraff mitteilen.

Fahnemann könnte seine Selbstanzeige teuer zu stehen kommen: Er muß damit rechnen, mehrere zehntausend Euro an die Arbeitsagentur zurückzahlen zu müssen. Für Wallraff hingegen wäre der finanzielle Mehraufwand für ein rückwirkend festgestelltes Arbeitsverhältnis der geringste Schaden. Der Verlust an Glaubwürdigkeit hingegen wäre für den Verkleidungskünstler verheerend.  (rg)

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