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Generalversammlung in Hongkong: Weltreiterverband erlaubt blutige Pferde im Sport

Generalversammlung in Hongkong: Weltreiterverband erlaubt blutige Pferde im Sport

Generalversammlung in Hongkong: Weltreiterverband erlaubt blutige Pferde im Sport

Das Bild zeigt einen Sprungreiter und sein Pferd.
Das Bild zeigt einen Sprungreiter und sein Pferd.
Ein Sprungreiter mit seinem Pferd beim TSYD Ankara Equestrian Cup: Weltverband lockert Tierschutzregel. Foto: picture alliance / Anadolu | Omer Taha Cetin
Generalversammlung in Hongkong
 

Weltreiterverband erlaubt blutige Pferde im Sport

Bisher bedeutete ein blutendes Pferd bei Turnieren des Weltreiterverbands prinzipiell eine Disqualifikation. Nun ändert der Verband die Regel. Wie Deutschlands Reiter dazu stehen.
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HONGKONG. Der Weltreiterverband (FEI) hat beschlossen, die sogenannte „No-Blood-Rule“ („Kein-Blut-Regel) im Springsport zu lockern. Bei der Generalversammlung des FEI in Hongkong haben sich am 7. November 56 Nationen dafür und 20 Nationen dagegen ausgesprochen, vier enthielten sich. Jetzt dürfen unter bestimmten Bedingungen blutende Pferde auf einem Turnier starten.

Der FEI hatte vor der Generalversammlung damit argumentiert, daß es für ein blutendes Pferd auch harmlose Ursachen geben könne – etwa einen leichten Kratzer.

Einer der Gegner der Lockerung der Regel ist die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), sie hat sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen. „Für die FN steht das Wohl des Pferdes im Mittelpunkt allen Handelns“, sagte FN-Präsident Martin Richenhagen. „Diese Regeländerung paßt nicht zu diesem Grundsatz.“ Richenhagen hält diese Entscheidung für einen klaren Fehler. „Blut hat im Pferdesport nichts zu suchen.“

Leichte Verletzungen von Pferden werden jetzt akzeptiert

Bisher galt die Regel, daß ein blutendes Springpferd nicht starten durfte. Pferd und Reiter wurden sofort disqualifiziert. Dies galt unabhängig von der Schwere der Verletzung. Diese Regelung hat der Weltverband jetzt gelockert. Ab 1. Januar entscheiden die Turnier-Jury und ein FEI-Tierarzt, so das Reitermagazin Cavallo, ob das Pferd noch wettkampftauglich ist. Leichtere Verletzungen führen also nicht mehr zur Disqualifizierung. Allerdings sind davon Verletzungen ausgenommen, die durch „übermäßigen“ Sporen- und oder Gerteneinsatz hervorgerufen worden sind.

Flankiert wird die Änderung mit einer Art Bußgeldkatalog. Bei der ersten Feststellung einer Verletzung wird der Reiter verwarnt. Bei der zweiten Feststellung innerhalb eines Jahres muß er eine Strafe von 1.000 Schweizer Franken (etwa 1.007 Euro) zahlen und bekommt eine einmonatige Sperre. Diese FEI-Regelung gilt allerdings nicht in der Dressur. Bei kleinsten Verletzungen sind Pferd und Reiter weiterhin zu disqualifizieren. (mec)

Ein Sprungreiter mit seinem Pferd beim TSYD Ankara Equestrian Cup: Weltverband lockert Tierschutzregel. Foto: picture alliance / Anadolu | Omer Taha Cetin
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