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Fall Liana K.: Iraker soll 16jährige getötet haben – Gericht beschuldigt Ausländerbehörde

Fall Liana K.: Iraker soll 16jährige getötet haben – Gericht beschuldigt Ausländerbehörde

Fall Liana K.: Iraker soll 16jährige getötet haben – Gericht beschuldigt Ausländerbehörde

Am Bahnhof Friedland soll ein Iraker eine 16jährige getötet haben.
Am Bahnhof Friedland soll ein Iraker eine 16jährige getötet haben.
Bahnhof Friedland: Hier ereignete sich die Tat. Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
Fall Liana K.
 

Iraker soll 16jährige getötet haben – Gericht beschuldigt Ausländerbehörde

Am Freitag wurde bekannt, daß ein abgelehnter Asylbewerber ein 16jähriges Mädchen in Niedersachsen vor oder gegen einen Zug geschubst haben soll. Ein Amtsgericht hatte eine Abschiebehaft abgelehnt – macht jetzt aber die Ausländerbehörde verantwortlich.
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HANNOVER/FRIEDLAND. Das Amtsgericht Hannover hat der Ausländerbehörde im Fall Liana K. schwere Versäumnisse vorgeworfen. Das ukrainische Mädchen war am 11. August mutmaßlich von einem 31jährigen Iraker im Bahnhof Friedland vor oder gegen einen durchfahrenden Zug gestoßen worden. Dabei kam die 16jährige, die 2022 mit ihren Eltern und zwei Brüdern vor dem Krieg nach Deutschland geflohen war, ums Leben (JF berichtete).

Der Asylantrag des Irakers war bereits im Dezember 2024 abgelehnt worden. Seit März 2025 war der Mann vollstreckbar ausreisepflichtig. Zwar stellte die Ausländerbehörde im Juli 2025 ein Antrag auf Abschiebehaft. Das Amtsgericht Hannover lehnte diesen jedoch ab.

Iraker wurde keine Ausreisefrist gesetzt

Die Schuld dafür schiebt das Gericht nun der Ausländerbehörde zu. Diese habe nicht detailliert dargelegt und begründet, warum eine „erhebliche Fluchtgefahr“ bestehe und der Iraker daher in Überstellungshaft zu nehmen sei, teilte es auf Nachfrage von Nius mit. 

Die Ausländerbehörde habe dem Mann auch keine Ausreisefrist gesetzt. Daher habe die Annahme von Fluchtgefahr nicht darauf gestützt werden können, „daß der Betroffene trotz Ablaufen einer Ausreisepflicht nicht ausgereist ist“. Auch andere Umstände, aus denen sich erhebliche Fluchtgefahr ergeben könnte, habe die Behörde nach Auffassung des Gerichts nicht ausreichend dargelegt.

Antrag sei stark mangelhaft gewesen

„Vereinfacht gesagt: Das Amtsgericht war nicht der Auffassung, daß man den Betroffenen nicht hätte in Haft nehmen können. Vielmehr war der Antrag so mangelhaft, daß das Gericht dies gar nicht prüfen durfte.“ Das Gericht betont auch, daß es der Ausländerbehörde Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben habe. „Die Mängel wurden nicht behoben.“

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte bereits am Freitag geklagt, der Fall zeige „einmal mehr die massiven Probleme dieser dysfunktionalen Dublin-Verfahren“. Es müsse genau aufgearbeitet werden, „warum eine Überstellung in diesem Fall nicht gelungen ist“. Zugleich warnte sie davor, „diesen schrecklichen Fall zu mißbrauchen, um Fremdenfeindlichkeit und Haß zu schüren“.

Auch Verhalten der Polizei wirft Fragen auf

Fragen wirft auch das Verhalten der Polizei und der Ermittlungsbehörden auf. Den heute Tatverdächtigen hatten die Einsatzkräfte am Tattag zweimal angetroffen – und beide Male von einer Festnahme abgesehen. Beim ersten Kontakt mit der Polizei hatte der stark alkoholisierte Iraker (1,35 Promille) den Beamten sogar die Leiche gezeigt.

Am selben Abend wurde die Polizei zu einem Einsatz in einer Flüchtlingsunterkunft in Friedland gerufen, weil der Iraker dort randalierte. Zudem gab die Polizei erst jetzt, knapp drei Wochen nach der Tat, an, daß sich der Einsatz in der Asylunterkunft gegen den Iraker richtete. Noch am 27. August hatte die Polizei lediglich mitgeteilt, daß es sich bei dem Einsatz um „die Unterstützung des Rettungsdienstes in einer gesundheitlichen Angelegenheit“ gehandelt habe. (ser)

Bahnhof Friedland: Hier ereignete sich die Tat. Foto: picture alliance/dpa | Moritz Frankenberg
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