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Urteil in Potsdam: CDU-Mitglied ermordet – Täter aus Guinea freigesprochen

Urteil in Potsdam: CDU-Mitglied ermordet – Täter aus Guinea freigesprochen

Urteil in Potsdam: CDU-Mitglied ermordet – Täter aus Guinea freigesprochen

Der Mann aus Guinea, der trotz eines Mordes freigesprochen wurde
Der Mann aus Guinea, der trotz eines Mordes freigesprochen wurde
Wird nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen: Mamadou B. Foto: picture alliance/dpa | Michael Bahlo
Urteil in Potsdam
 

CDU-Mitglied ermordet – Täter aus Guinea freigesprochen

Im Januar ermordet ein Mann aus Guinea in Beelitz ein junges CDU-Mitglied – und geht mit einem Messer auf eine Frau los. Der Migrant gibt an, eine Stimme habe ihm die Taten befohlen. Nun ist das Urteil gefallen.
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POTSDAM. Das Landgericht Potsdam hat am Donnerstag einen jungen Migranten aus Guinea freigesprochen, der im Januar einen 24jährigen Mann in Beelitz südlich von Berlin ermordet hatte. Die Kammer stellte fest, daß Mamadou Alpha B. schuldunfähig sei, wie die Deutsche Presse-Agentur und die Märkische Allgemeine berichten. Der 23jährige wird daher in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen.

B. hatte die Tat gestanden, sich entschuldigt und ausgeführt, er habe eine Stimme gehört, die ihm befohlen habe, seine Opfer zu töten. Er könne sich in einer solchen Situation nicht kontrollieren. Das Gericht stellte daher eine Schizophrenie fest. „Der Angeklagte kann nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden“, sagte der Richter, der zugleich betonte, daß es sich um einen Mord handle und B. „gefährlich für die Allgemeinheit“ sei.

Täter und Mordopfer kannten sich

Am 14. Januar hatte B. zunächst einem Nachbar mit einem Messer die Kehle durchgeschnitten, nachdem er diesem die Augen verbunden hatte. Anschließend soll er unter anderem eine Decke über die Leiche gelegt und sie angezündet haben. Später rief er selbst die Feuerwehr.

Bei dem Opfer handelt es sich um ein Mitglied von CDU und Junger Union. Täter und Opfer waren sich bekannt. B. gab an, daß sie sich wiederholt getroffen hätten, der junge Christdemokrat ihm dann die Augen verbunden und Fotos gemacht habe. Im Gegenzug soll der Migrant Geld erhalten haben.

B. griff auch eine Frau mit Messer an

Noch im selben Monat griff B. ein weiteres Opfer an, dieses Mal eine 52jährige Frau. Sie attackierte er ebenfalls mit einem Messer. Auch mit der Frau war B. bekannt. Sie sollen regelmäßig miteinander geschlafen haben. Die Ukrainerin überlebte den Vorfall und sagte vor Gericht aus.

Der Fall sorgte bundesweit für Aufsehen. Der Bürgermeister der Stadt, Bernhard Knuth, betonte nach den Verbrechen, er hoffe, „daß die politisch Verantwortlichen in unserem Land aus den Vorfällen der letzten Zeit die notwendigen Konsequenzen ziehen“. B. lebt seit 2016 in Deutschland, hatte eine Aufenthaltserlaubnis und war bis dato nicht mit Straftaten auffällig geworden. (ser)

Wird nicht strafrechtlich zur Verantwortung gezogen: Mamadou B. Foto: picture alliance/dpa | Michael Bahlo
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