Corona war für viele eine dunkle Zeit, in der der Staat zugunsten der Pharmaindustrie viel härtere Beschränkungen erließ, als nachweislich nötig waren. Ermutigend daher, daß kritische Bürger nachbohren: Für Christian Haffner begann das Fragen nach den Gründen des staatlichen Handelns damit, „daß der offizielle Pandemieplan nicht verwendet wurde. Am Anfang, im Februar/März 2020, wurde vieles versäumt. Dann eine in meinen Augen nicht adäquate Panik geschürt“, erklärte er dem Online-Portal „Overton“, und eine „orwellsche Dystopie“ entfaltete sich.
Vier Anwälte schickt die Bundesregierung, um gegen Haffners Anliegen zu kämpfen. Der Arzt, 1972 in Frankfurt am Main geboren, wo er mit seiner Frau eine Praxis betreibt, hat es auf eigene Faust unternommen, die Protokolle des Corona-Expertenrats der Bundesregierung freizuklagen. Denn die Politik habe ihre Entscheidungsgrundlagen nicht offengelegt, doch „das darf in einer Demokratie nicht sein“, so Haffner.
Im Sommer 2022 beantragte der Mediziner mit Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz die Herausgabe. Die Bundesregierung lehnte ab. Er klagte. Seit 2023 können die Dokumente nun teilweise eingesehen werden – teilweise, da Seiten großzügig geschwärzt sind. Etwa der Teil, der die Beratung vor der Impfung behandelt oder wer eine 1G-Regelung für die Gastronomie gefordert hat, wonach im Winter 2021 nur noch Geimpfte Zugang zum öffentlichen Leben hätten haben sollen.
Haffner klagt erneut und gewinnt
Haffner klagte weiter und gewann erneut. Doch wieder nahm sich der Staat Monate, um der Entscheidung nachzukommen. Seit Mai ist nun klar: Karl Lauterbach hatte sich für diese schärfste impffreundliche Regelung eingesetzt. Aber auch nach den mittels Crowdfunding finanzierten Gerichtsgängen Haffners ist nicht offengelegt, warum der Gesundheitsminister den Vorschlag zurückzog – nur daß er es tat.
Doch wieder wollte die Regierung nicht alles preisgeben. Haffner erklärte: „Es gibt ein Angebot des Bundeskanzleramtes, damit zufrieden zu sein und die Klage fallenzulassen. Der Köder: die Kosten für das Verfahren würden übernommen werden.“ Doch er blieb hart und sagte der Berliner Zeitung: „Es ist bei so gravierenden Einschränkungen der Grundrechte wichtig zu wissen, daß das Ganze im Interesse der Bevölkerung und nicht einer Industrie ist.“
Das Kanzleramt Mauert, Haffner kämpft weiter
Das Kanzleramt will zum „Schutz der öffentlichen Sicherheit“ die „Namen der Urheber von Sitzungsbeiträgen“ und „Gästen des Expertenrats geschwärzt“ lassen. Die Regierungsanwälte meinen gar, „Gefahr für Leib und Leben“ der Ratsmitglieder könne drohen, würden sich die Aussagen zuordnen lassen. Weiter sollen Passagen zum „Schutz fiskalischer Interessen des Bundes“ verdeckt bleiben. Und schließlich wären die „bilateralen Beziehungen der Bundesrepublik zu China“ in Gefahr. Denn im Expertenrat wurde auch der Ursprung des Virus diskutiert.
Nun hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden: fiskalische Interessen sieht es nicht in Gefahr, die Schwärzung der Expertennamen stellt es in Frage. Doch die außenpolitischen Bedenken läßt es gelten. Haffner kündigte nun daher an, in die nächste Instanz zu gehen, denn „wer die Gäste waren, die gehört wurden sowie die Passagen zum Ursprung des Virus und zur Einschätzung Chinas sind von öffentlichem Interesse“.