LUXEMBURG. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag geurteilt, daß staatliche Arbeitgeber ihren Beamten das Tragen eines muslimischen Kopftuchs im Dienst verbieten dürfen. Einzige Voraussetzung sei, daß religiöse, politische und sonstige weltanschauliche Bekenntnisse am Arbeitsplatz generell verboten werden.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der belgischen Gemeinde Ans bei Lüttich und einer Büroangestellten, die sich durch das Kopftuchverbot im Dienst diskriminiert sah. Das Lütticher Verwaltungsgericht hatte dem EuGH den Fall übergeben.
Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin nicht, wonach sie in ihrer Tätigkeit ohnehin kaum Kundenkontakt habe. Staatliche Behörden dürften sich der absoluten weltanschaulichen Neutralität verschreiben und sie stärker gewichten als Meinungs- und Religionsfreiheit. Dennoch betonten die Richter, bei der Abwägung zwischen Neutralität und Meinungsfreiheit den nationalen Gerichten weiterhin einen breiten Interpretationsspielraum überlassen zu wollen. (st)