ZWEIBRÜCKEN. Eine Frau in Rheinland-Pfalz, die verhindern wollte, daß sich ihre 15jährige Tochter gegen Corona impfen läßt, hat das Sorgerecht für das Kind verloren. Die Mutter war „allein sorgeberechtigt“, so daß die Verantwortung für das Mädchen nun auf das Jugendamt übergeht. Die Behörde hatte die Mutter auch verklagt.
In erster Instanz sah das Amtsgericht Pirmasens in der Ablehnung der Frau gegen die Impfung bereits einen Mißbrauch des Sorgerechts gegen das Kindeswohl. Es hatte ihr „in dem Teilbereich des Rechts zur Entscheidung über eine Covid-19 Impfung“ im November 2021 das Sorgerecht weggenommen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken jetzt mitteilte. Eine „Ergänzungspflegschaft“ sei bereits damals „angeordnet“ worden. Inzwischen geben Experten zu, daß eine Impfung nicht gegen eine Ansteckung schütze.
Ablehnung der Corona-Impfung sei „Kindeswohlgefährdung“
Dagegen legte die Mutter Einspruch ein, woraufhin ihr das OLG nun letztinstanzlich das Sorgerecht entzog. In der Begründung des Senats heißt es, „daß im Falle einer Kindeswohlgefährdung das Familiengericht die zur Abwehr der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen habe, wenn das alleinsorgeberechtigte Elternteil hierzu nicht gewillt oder in der Lage“ sei.
Die Mutter hatte vor dem OLG bekräftigt, weiterhin gegen die Impfung ihrer Tochter zu sein. Dies sei, so die Richter, „ein dem Kindeswohl zuwiderlaufender, nachhaltig ausgeübter Sorgerechtsmißbrauch“. Daher sei „eine Risikoabwägung und letztlich eine Entscheidung über die Frage, ob eine Schutzimpfung wahrgenommen werde, nicht in konstruktiver und kindeswohldienlicher Weise möglich“. Der Impfwunsch des Kindes sei „als Akt der Selbstbestimmung in besonderem Maße beachtlich“. Die 15jährige wolle auch nicht zu ihrer Mutter zurück.
Die Entscheidung, die bereits im Juli getroffen, aber erst gestern von der Justiz öffentlich gemacht wurde, ist nicht anfechtbar. (fh)