BOCHUM. Die Bochumer Polizei hat die Vergewaltigung einer 33 Jahre alten Frau unter Verschluß gehalten. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um einen verurteilten Sexualstraftäter, der an einem Landesprogramm von Nordrhein-Westfalen teilnimmt, berichtet die Rheinische Post unter Berufung auf eine vertrauliche WE-Meldung (wichtiges Ereignis) der Bochumer Polizei.
Demnach hatte der Mann die 33jährige am Morgen des 18. Februar auf einer Wiese von hinten angegriffen, ihr eine Kapuze über den Kopf gezogen, sie gewürgt und zu Boden gedrückt. Dabei habe er ihr Nase und Mund zugehalten und ihr befohlen, sich so wie er komplett auszuziehen. Anschließend vergewaltigte er sie mehrfach.
Die Polizei hielt den Fall jedoch unter Verschluß. Auch die Freigabe für das polizeiliche Landeslagebild ist dem Bericht zufolge bislang nicht erteilt worden. Bei dem Tatverdächtigen handele es sich um einen „Kurs“-Probanden. „Kurs“ steht für „Konzeption zum Umgang mit rückfallgefährdeten Sexualstraftätern in Nordrhein-Westfalen“.
Verdächtiger in Haft
Die Vorschrift für das Innen-, Justiz- und Arbeitsministerium hat das Ziel, die Allgemeinheit bestmöglich vor besonders rückfallgefährdeten Sexualstraftätern zu schützen. Es soll zudem verhindern, daß gefährliche Personen nach der Haftentlassung in die Anonymität abrutschen und neue Sexualdelikte begehen.
„Wir können den Fall bestätigen. Wir haben Haftantrag gestellt. Und dieser ist am 22. Februar auch vom Amtsgericht erlassen worden. Er sitzt also in Haft“, sagte der Bochumer Oberstaatsanwalt Paul Jansen dem Blatt. „Er hat zuvor bereits zwei einschlägige Sexualdelikte in den Jahren 2009 und 2010 begangen.“
Ein nicht näher genannter leitender Kriminalbeamter kritisierte die Geheimhaltung. „Die Öffentlichkeit hat aus meiner Sicht ein Recht darauf, zu erfahren, daß von verurteilten Sexualstraftätern eine reale Gefahr ausgeht, wenn sie wieder draußen sind.“ In der Regel würden Sexualdelikte und Vergewaltigungen von der Polizei öffentlich gemacht. „Wenn etwas so Schreckliches wie in Bochum passiert, dann muß das auch beim Namen genannt werden. Ohne Wenn und Aber.“
„Großes Risiko für die Gesellschaft“
Den zuständigen Ministerien ist die Gefahr für die Allgemeinheit offenbar bekannt. In einem aktuellen Ministeriumserlaß vom 20. Februar dieses Jahres, der der Zeitung vorliegt, heißt es: „Sexualstraftäter bedeuten für die Gesellschaft ein großes Risiko.“
Bei dem „Kurs“Programm werden Sexualstraftäter in die Risikogruppen A, B und C unterteilt, wobei in die erste Kategorie Personen mit herausragendem Gefahrenpotential zählen, in die zweite Probanden mit hohem Risikopotential und in die letzte Personen mit mittlerem Gefahrenpotential. (ls)