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Afghanen oder Aliens?: Das Kreuz mit der Politischen Korrektheit

Afghanen oder Aliens?: Das Kreuz mit der Politischen Korrektheit

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Baderegeln
Baderegeln
Plakat mit Baderegeln in einem Münchner Schwimmbad Foto: picture alliance/dpa
Afghanen oder Aliens?
 

Das Kreuz mit der Politischen Korrektheit

Welche absurden Blüten die Politische Korrektheit im Internet treibt, kann man bei der „Oldenburger Onlinezeitung“ nachlesen. Sie veröffentlichte in einer Meldung die Nationalität mutmaßlicher Schwimmbadgrapscher, ruderte dann aber nach der Kritik einiger Leser zurück – und erntete dafür noch mehr Kritik.
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OLDENBURG. Welche absurden Blüten die Politische Korrektheit im Internet treibt, kann man am Beispiel der Oldenburger Onlinezeitung im Netz nachlesen. Sie knickte vor ein paar Facebook-Kommentatoren ein. Dabei hatte der Journalist doch nur einen Polizeibericht veröffentlicht.

Samstag, kurz vor 18 Uhr. Eine Schülerin (14) meldete sich beim Bademeister des Schwimmbades „Olantis“. Sie sei im Pool „von einer unbekannten Person erst an Rücken und Gesäß berührt worden. Danach habe diese Person versucht, der Schülerin die Bikinihose herunterzuziehen“, heißt es in einer Meldung der Polizei Oldenburg. Der Bademeister benachrichtigte daraufhin die Beamten.

„Bei den weiteren Befragungen geriet eine Gruppe junger Männer in den Verdacht, die Schülerin belästigt zu haben. Es handelte sich um 5 afghanische Staatsangehörige im Alter von 17 bis 29 Jahren. Die Männer stritten eine Beteiligung an der Belästigung ab. Das Olantis sprach gegen alle fünf ein Hausverbot aus. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen.“

„Das ist nur Futter für die ‘Besorgten’“

Die Oldenburger-Onlinezeitung griff den Fall auf und veröffentlichte ­– mit Angabe der Nationalität der Tatverdächtigen – eine Meldung, auch auf ihrer Facebook-Seite.

Ein erster Kommentar unter dem auf Facebook verlinkten Bericht fragte daraufhin: „In wie fern ist es für die Tat wichtig, welche Staatsangehörigkeit die Täter haben?“

Ein weiterer antwortete: „Eigentlich überhaupt nicht, für einige ‘besorgte Bürger’ allerdings schon. Es ist egal, wer seine Finger an Kinder packt, derjenige sollte die gleiche Behandlung und Strafverfolgung genießen, wie ein Biodeutscher!“

Der erste Kommentator fühlte sich bestätigt: „Genau darauf zielt mein Kommentar ab. Das ist nur Futter für die ‘Besorgten’. Und ist für die Nachricht ansonsten unerheblich.“

„Die Aussage verwirrt mich“

Nun war die Oldenburger Onlinezeitung am Zuge. Sie schrieb zwei aufeinanderfolgende Kommentare: „Wir sind die Angriffe leid, die wir bekommen, wenn wir es weglassen. Davon abgesehen kennen wir die Staatsangehörigkeit der Täter nicht.“ Um sich dann alles noch mal anders zu überlegen: „Wie haben den Hinweis entfernt. Es sind Tatverdächtige, keine Täter.“

Auf der Online-Seite war es dann so zu lesen: „Update, 13.52 Uhr: Auf Wunsch unserer Leser haben wir den Hinweis auf die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen entfernt.“

Nun tippte ein weiterer Leser auf Facebook in die Tasten: „Die Aussage ‘Davon abgesehen kennen wir die Staatsangehörigkeit der Täter nicht’ verwirrt mich dann aber doch. Lag Ihnen die Information denn nun vor oder nicht?“

„Ich versteh’ das nicht“

Daraufhin die Zeitung: „Nein, kennen wir nicht. Die Polizei hat die Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen mitgeteilt.“

Nachfrage: „Okay, also nur um das Mißverständnis auszuräumen: Die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen war gemäß vorliegender Informationen von Ihnen wiedergegeben worden. Die Staatsangehörigkeit der Täter kann aufgrund der fehlenden Feststellung einer tatsächlichen Täterschaft nicht erfolgen, richtig?“

Einen interessanten Einwurf verfaßte dann ein weiterer Kommentator: „Wer soll denn mit der Entfernung der Nationalität geschützt werden. Der/die Täter, oder das Opfer. Ich versteh’ das nicht.
War wahrscheinlich ein ALIEN. Dann macht es Sinn, dann müßte die Regierung zugeben, daß wir nicht alleine durchs All krebsen.“

Die Redaktion meldete sich nicht mehr. (mec)

Plakat mit Baderegeln in einem Münchner Schwimmbad Foto: picture alliance/dpa
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