DORTMUND. Zwei Serientäter fallen innerhalb weniger Tage immer wieder mit Diebstählen auf. Selbst im Büro eines Ladendetektives schlägt das räuberische Duo zu. Schnell kann das Pärchen festgenommen werden. Doch obwohl die Straftäter schon auf Bewährung sind, läßt die Justiz die Polizei mit dem Wunsch nach Untersuchungshaft auflaufen.
Die allerdings reagiert mit Humor und veröffentlicht eine Pressemitteilung mit dem Titel „Eine Diebesgeschichte in vier Kapiteln (ohne Happyend)“. Minutiös schildert die Pressestelle den Ablauf der Ereignisse. Schon einen Tag nach der ersten Festnahme müssen die beiden Diebe laufengelassen werden und versuchen, einen Supermarkt zu bestehlen.
„Kapitel V folgt“
„Nachdem der Detektiv die Polizei alarmiert hatte, brachte er die beiden zur Sachverhaltsaufnahme in sein Büro. Als hätte man in den letzten Tagen nicht schon genug gestohlen, versuchte die 23jährige dort das Handy aus der Jacke einer Angestellten zu entwenden“, heißt es in der Mitteilung.
Im „Kapitel IV“ schreibt die Polizei dann resignierend: „Die Beamten brachten die beiden jetzt also wieder in das Polizeigewahrsam. Erneut konnte sich die Polizei mit dem Wunsch der Untersuchungshaft nicht durchsetzen. Auch die Bewährung (beide verbüßen derzeit eine mehrmonatige Haftstrafe auf Bewährung) wurde nicht widerrufen. Beide wurden im Laufe des Tages entlassen.“
Am Ende bleibt den Beamten dann nur ein lakonisches „Kapitel V folgt“. (ho)