KÖLN. Der Kölner Erzbischof Joachim Kardinal Meisner hält den Einsatz der sogenannten „Pille danach“ in Ausnahmefällen für möglich. „Wenn nach einer Vergewaltigung ein Präparat, dessen Wirkprinzip die Verhinderung einer Zeugung ist, mit der Absicht eingesetzt wird, die Befruchtung zu verhindern, dann ist dies aus meiner Sicht vertretbar“, sagte Meisner.
Anders sei dies, wenn das verschriebene Präparat die Einnistung einer bereits befruchteten Eizelle verhindere. „Daß das Abgehen befruchteter Eizellen auch ganz natürlicherweise ohne menschliches Zutun geschieht, berechtigt einen Menschen nicht dazu, diesen natürlichen Vorgang aktiv zu imitieren“, betonte der Erzbischof.
Vorwürfe gegen die katholische Kirche
Ärzte in katholischen Krankenhäusern seien aufgefordert, „sich rückhaltlos der Not vergewaltigter Frauen anzunehmen“. Dabei müßten diese ihr Handeln jedoch an den kirchlichen Prinzipien ausrichten. Die Mediziner dürften Frauen dennoch darüber aufklären, daß es im Fall der Vergewaltigung auch Möglichkeiten gebe, die nicht der katholischen Position entsprächen, unterstrich der Erzbischof.
Hintergrund sind Vorwürfe gegen die katholische Kirche, sie habe in einem von ihrem betriebenen Krankenhaus angeblich eine vergewaltigte Frau abgewiesen. Recherchen des katholischen Internetportals Kath.net und der JUNGEN FREIHEIT hatten jedoch ergeben, daß die katholischen Kliniken die geforderte Beweissicherung technisch nicht durchführen konnten beziehungsweise durften. (ho)