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Appelle mit der Kamera

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Bevor der ehemalige Rechtsanwalt André Cayatte sich mit seinen Filmen über die Probleme und Mißstände der französischen Justiz an das Gewissen des Kinopublikums wandte, widmete er sich der Schriftstellerei. Einige seiner Werke wurden sogar mit Preisen ausgezeichnet, doch faszinierte ihn das Medium Film schließlich mehr. So schrieb er zunächst einige Drehbücher, um dann ins Regiefach zu wechseln. Sein Debüt gab er 1942 mit einer Verfilmung von Balzacs „La Fausse Maitresse“ (Die falsche Geliebte), einer leichtfüßig-frivolen Verwechslungskomödie. Mit „Au Bonheur des Dames“ (Paradies der Damen, 1943) und „Les Amants de Vérone“ (Die Liebenden von Verona, 1949) folgten zwei weitere international erfolgreiche Literaturverfilmungen, bei denen er seine besondere Akribie bei der Schilderung von Details bewies. Aber bereits ein Jahr später löste sich Cayatte endgültig von diesem Genre, um nun um so schonungsloser die französische Justiz und ihre fragwürdigen Methoden zu kritisieren. Als Humanist in der Tradition der antiklerikalen Republikaner sah der am 3. Februar 1909 in Carcassonne geborene André Cayatte seine wichtigste Aufgabe als Filmregisseur darin, die Menschen wachzurütteln und an ihr Mitgefühl für die schuldlos schuldig Gewordenen zu appellieren. Sein erster Appell, „Justice est faite“ (Schwurgericht, 1950), ging davon aus, daß eine junge Frau (Alida Valli) aus Barmherzigkeit einen unheilbar Kranken getötet hat. Der Film schildert die mehr oder weniger gefühlsbetonte Einstellung des Gerichts gegenüber der Angeklagten und umreißt damit die Relativität der Gerechtigkeit. Minutiös verfolgt Cayatte – was für einen Juristen naheliegt – die Verhandlung, die in all ihrer Widersprüchlichkeit gezeigt wird, wobei er die Emotionen, Vorurteile und persönlichen Einstellungen der Geschworenen in den Mittelpunkt rückt. Cayattes zweiter Justizfilm, „Nous sommes tous de assasins“ (Wir sind alle Mörder, 1952), war eine fulminante Anklage gegen die Todesstrafe. Ein Franzose, der während der deutschen Besatzung das Töten gelernt hat, tötet nach der Befreiung weiter. Zum Tode verurteilt, wartet er mit anderen auf seine Hinrichtung. Die Geistlichen haben die Verurteilten mit Trost und Zuspruch versehen, doch der Anwalt des Mannes hofft noch auf einen Gnadenakt. Der Film, in allen Belangen ein künstlerisches Erlebnis, lieferte auf spannende Art und Weise, trotz oder gerade wegen der kühlen Distanz seiner Bilder, wichtigen Diskussionsstoff. „Avant de déluge“ (Vor der Sintflut, 1954) setzt sich mit jugendlichen Nachkriegsverbrechern auseinander. Eine Gruppe verzweifelter junger Leute, die beim Ausbruch des Koreakrieges beschließt, auf eine Südseeinsel auszuwandern, begeht einen Einbruch, bei dem einer den Nachtwächter erschießt. Als ein anderer in Verdacht gerät, wollen sie ihn durch eine Mutprobe testen, wobei sie ihn in der Badewanne ertränken. Sie werden gefaßt und zu Zwangsarbeit verurteilt. Cayatte bindet die Handlung des Films in die Klammer eines Prozesses ein, der vor allem die Verantwortlichkeit der Eltern zeigt: ihre Gleichgültigkeit, Verständnislosigkeit und Arroganz den Jugendlichen gegenüber, ihr kleinkarierter Hochmut und Antisemitismus machen sie zu den eigentlich Schuldigen. Die Thesen mögen simplifizierend sein, aber Cayatte gelingt es, sie überzeugend und spannend zu dramatisieren. „Le Dossier noir“ (Die schwarze Akte, 1955) hat die Methoden der Voruntersuchung in Frankreich zum Inhalt. Ein junger Untersuchungsrichter glaubt, daß ein reicher Bauunternehmer in der Provinz einen Mann aus dem Weg geschafft hat, weil der eine belastende Akte über ihn zusammengestellt hatte. Ein Kommissar aus Paris hat andere Verdachtsmomente und ermittelt im privaten Bereich. Bei der Aufklärung des Falles wird einer nach dem anderen im Kreuzfeuer sehr spannender Verhöre peinlich bloßgestellt – genau wie das französische Rechtswesen, das Cayatte mit diesem hervorragend inszenierten, eindrucksvoll fotografierten und ausgezeichnet gespielten Film einmal mehr ins Licht der Scheinwerfer rückte. Eher um Selbstjustiz geht es in „Œil pour Œil“ (Auge um Auge, 1957). In der syrischen Wüste nimmt ein Orientale grausame Rache an einem deutschen Arzt (Curd Jürgens), dem er die Schuld am Tod seiner schwangeren Frau gibt. Mit „La Glaive et la Balance“ (Am Ende aller Wege, 1963) kehrte Cayatte indes wieder zum Genre des Justizfilms zurück. Der kleine Sohn einer Millionärin an der Côte d’Azur ist entführt worden. Obwohl das Gericht ratlos ist, sieht es sich durch die öffentliche Meinung zu einem Urteil genötigt. Mit dem Thriller „La Raison d’etat“ (Staatsraison, 1978) begab sich Cayatte in die Welt der Politik und Geheimdienste und prangerte die skrupellosen Waffengeschäfte der französischen Regierung mit den Diktaturen der Dritten Welt an sowie ihre zweifelhaften Methoden, die Öffentlichkeit zu manipulieren und zu täuschen. „Les Avocats du diable“ (Die Anwälte des Teufels), 1981 für das Fernsehen gedreht, ist eine gelungene Mischung aus Justizfilm und Politthriller. Auf dem Höhepunkt des Algerienkrieges gerät ein junger Rechtsanwalt in politische Verwicklungen, als er vor Gericht ein algerisches Folteropfer vertritt. Im Spannungsfeld zwischen beruflichem Ehrgeiz, privatem Glück und gesellschaftlichen Zwängen folgt er kurz vor dem Waffenstillstand 1961 seiner politischen Überzeugung und muß sich daraufhin vor der Anwaltskammer verantworten. Dort plädiert ausgerechnet ein rechtsradikaler Strafverteidiger für ihn. Engagiert beschreibt der Regisseur noch einmal die Mentalität und Ambivalenz des Anwaltsberufs, der ohne Rücksicht auf wechselnde politische Machtverhältnisse seine Unabhängigkeit und Eigenständigkeit zu bewahren hat. Bis 1983 drehte Cayatte noch einige Fernsehfilme und zog sich dann ins Privatleben zurück. Drei Tage nach seinem achtzigsten Geburtstag starb er am 6. Februar 1989 in Paris an Herzversagen. Foto: André Cayatte bei Dreharbeiten zum Film „Mourir d’aimer“

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