Gerade einmal vier Milliarden Euro fließen den Bundesländern alljährlich aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu. Obwohl ihr Anteil am gesamten Steueraufkommen auf dieser Ebene unseres Staates mit knapp zwei Prozent eher vernachlässigbar ist, möchte der Fiskus hierzulande, anders als vielerorts in Europa, auf diese Einnahmequelle partout nicht verzichten. Die Chance dazu hätte anläßlich der vom Bundesverfassungsgericht erzwungenen Reform der Erbschaftsteuer bestanden. Sie blieb jedoch ungenutzt. Immerhin kann niemand der Regierung nachsagen, sie wollte mit ihrem nunmehr erzielten „Kompromiß“ möglichst viel auf möglichst mühelose Weise bei den Bürgern abkassieren lassen. Die Einnahmen aus dieser Steuer werden vorerst in etwa unverändert bleiben, und ihre Erhebung dürfte den Finanzämtern dank gesetzgeberischer Raffinesse in Zukunft noch mehr Arbeit bescheren. Zu beanstanden ist allenfalls, daß das neue Recht eine deutlich stärkere Belastung der Erben in den Steuerklassen II (Geschwister, Neffen, Nichten) und III (sonstige Verwandte, Nichtverwandte) vorsieht. Damit sinkt der Anreiz, sich um alte, bedürftige Menschen zu kümmern, zu denen man nicht im allerengsten Verwandtschaftsverhältnis steht. Die Gefahr, daß die wachsende Schar kinderloser Greise der Vereinsamung anheimgegeben ist, wird auf diese Weise unnötig verschärft. Nicht wenige grundsätzliche Kritiker der Erbschaftsteuer meinen ihre Legitimität durch den Hinweis in Frage stellen zu können, daß der Erblasser auf alle Einkommen, aus denen er sein Vermögen aufgebaut hat, in der Vergangenheit ja bereits Steuern entrichten mußte. Dieser Einwand mag im großen und ganzen zutreffend sein und ist doch leicht zu entkräften: Wer viel hat, dem wurde offenbar zu wenig genommen. Da die Einkommensteuer selbst exorbitanten Spitzenverdienern nicht einmal die Hälfte ihrer Einkünfte abverlangen kann, muß die Erbschaftsteuer nachträglich die Gerechtigkeitslücke schließen. Dieser Logik kann sich eine Regierung, die dem Votum einer immer noch dem Sozialstaat hinterhertrauernden Bevölkerung ausgesetzt ist, nicht gänzlich verschließen. Das Festhalten an der Erbschaftsteuer ist gleichwohl als Symbolpolitik zu verstehen. Der Staat möchte signalisieren, daß er die Diskreditierung des nicht durch eigene Leistung erworbenen Vermögens unterstützt. Zugleich sorgt er durch eine moderate Besteuerung dafür, daß die Lebenslotterie, zu etwas zu kommen, ohne es zu etwas gebracht zu haben, nicht die Tore schließen muß.
- Deutschland