Sind Sie ein nach Deutschland zugewanderter Moslem? Nein? Dann versuchen Sie sich bitte wenigstens vorzustellen, Sie seien Ausländer muslimischen Glaubens, lebten in Baden-Württemberg und wollten deutscher Staatsbürger werden. In diesem Fall müßten Sie sich seit dem 1. Januar dieses Jahres einer verschärften Befragung unterziehen, mit deren Hilfe ergründet werden soll, ob Sie auf dem Boden der freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes stehen und ob Ihr Bekenntnis dazu auch tatsächlich Ihrer inneren Überzeugung entspricht. Zu diesem Zweck hat das baden-württembergische Innenministerium einen „Gesprächsleitfaden für die Einbürgerungsbehörden“ erlassen, der dreißig Fragen umfaßt, darunter eingangs solche zum Schutz der Menschenwürde, zum Gewaltmonopol des Staates und zur Gleichberechtigung von Mann und Frau. So weit, so gut. Dann jedoch wird’s absonderlich. Einige Beispiele: „Ihr Sohn/Bruder kommt nach Hause und erzählt, er sei beleidigt worden. Was tun Sie als Vater/Mutter/Bruder/Schwester?“ – „Stellen Sie sich vor, Ihr volljähriger Sohn kommt zu Ihnen und erklärt, er sei homosexuell und möchte gerne mit einem anderen Mann zusammenleben. Wie reagieren Sie?“ – „In Deutschland haben sich verschiedene Politiker öffentlich als homosexuell bekannt. Was halten Sie davon, daß in Deutschland Homosexuelle öffentliche Ämter bekleiden?“ Sie denken jetzt, derart inquisitorische Fragen berührten Ihre Privatsphäre und gingen den Staat nichts an? Richtig! Nur sagen dürfen Sie es unter den real existierenden Bedingungen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht. Auch das ist Deutschland anno 2006. Immerhin: Von Gesinnungsprüfungen gebürtiger Deutscher und etwaigen Ausbürgerungen ist bislang nichts bekannt. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.