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Schulabwracker am Werk

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Schulabwracker am Werk

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Neues vom Stand der grün-roten Schulzerstörung im Ex-Bildungsmusterland Baden-Württemberg. Der sozialdemokratische Kultusminister Andreas Stoch hat ganz tief in die 68er-Mottenkiste gegriffen und was besonders Feines hervorgeholt: Nichts höhlt noch funktionierende Institutionen so wirksam aus wie „Demokratisierung“.

Stoch hat sich in seiner neuesten Schulgesetznovelle die Schulkonferenzen ausgesucht. Die sollen künftig drittelparitätisch von Eltern-, Lehrer- und Schülervertretern mit jeweils vier Stimmen besetzt werden. Bisher hatten die Lehrer in dem Gremium mit sechs Stimmen die Mehrheit.

Lehrer- und Philologenverbände fürchten „Entprofessionalisierung“ und Datenschutzprobleme bei Stellen- und Versetzungsfragen. Doch das ist vermutlich der falsche Kriegsschauplatz. In mehreren Bundesländern, Sachsen zum Beispiel, existieren schließlich bereits drittelparitätische Schulkonferenzen, bei denen solche Probleme offensichtlich keine große Rolle spielen.

Inklusion dient dazu, aus den Gymnasien Gesamtschulen zu machen

Der Grund dürfte, wie bei der vor kurzem erfolgten rot-grünen „Demokratisierung“ der Schulkonferenzen in Nordrhein-Westfalen, woanders liegen. Nach dem baden-württembergischen Schulgesetz entscheiden die Schulkonferenzen nämlich über die Einrichtung von Ganztags- oder Gemeinschaftsschulen mit. Stoch will offensichtlich widerwillige Gymnasiallehrkörper über die Eltern- und Schülervertreter unter Druck setzen. Deren Stärkung war eine langjährige Forderung der Landesvertretungen von Eltern und Schülern, und die sind im Südwesten stramm auf der Linie der linken Einheitsschulideologie.

Immer deutlicher wird auch, daß der Rummel um die „Inklusion“ vor allem dazu dient, aus den Gymnasien die eigentlichen Gesamtschulen (Grün-Rot dekoriert sie als „Gemeinschaftsschulen“) zu machen. Ein Stuttgarter Gymnasium macht den Vorreiter: Das Cannstatter Elly-Heuss-Knapp-Gymnasium nimmt einen zuvor an anderen Gymnasien und Realschulen abgewiesenen geistig behinderten Buben auf.

Zwar sieht auch der Schulleiter, daß ein geistig behinderter Junge keine Chance hat, zum Abitur zu kommen. Daß Inklusionskinder am Gymnasium gemeinsam mit Regelschülern unterrichtet werden, auch ohne den Anforderungen des achtjährigen Gymnasiums gewachsen zu sein, während bei überforderten Gymnasiasten die Versetzungsordnung greift und sie gegebenenfalls die Schule verlassen müssen, sei halt „ein Spannungsverhältnis, das sich nicht auflösen läßt“.

Daß sonderpädagogische Einrichtungen fehlen, ist der Mißstand, nicht deren Existenz

Der Widerstand von Eltern und Lehrern müsse überwunden werden, verkündet die Elternbeiratsvorsitzende, es gelte ja, einen „Mißstand“ zu beheben. Keiner will mehr wissen, daß selbst die Uno-Konventionen zur „Inklusion“ zwar Bildungszugang für Behinderte fordern, aber weder die Regelbeschulung noch die Zerschlagung sonderpädagogischer Einrichtungen fordern. Deren Fehlen ist der Mißstand, nicht ihre Existenz und das in vielen Jahren dort gesammelte Fachwissen. Für Bildungsideologen ist die „Inklusion“ eine Brechstange, um gewachsene Strukturen zu planieren, die der Einheitsschule im Weg stehen.

Hauptziel sind die Gymnasien. Die waren einmal dazu da, Schüler zur Hochschul- und Studierreife zu führen. Die Geschäftsführende Schulleiterin der Stuttgarter Gymnasien weiß es besser: Inklusion müsse grundsätzlich auch an Gymnasien stattfinden, die Gymnasiasten könnten dadurch schließlich „soziale Kompetenz“ lernen. Und darauf kommt’s ja schließlich an in der Sozialarbeiterrepublik.

 

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