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Vereidigungsfall

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Für das Jahr 2011 werden weitere Entscheidungen in der Europäischen Union erwartet, die wahrscheinlich auch einen weiteren Abbau staatlicher Souveränität der Bundesrepublik Deutschland mit sich bringen werden. Die Stichworte „Wirtschaftsregierung“; „Euro-Bonds“; der Europäischen Zentralbank und die weitere Stützung des Euro-Raums überhaupt, stellen derzeit die meistgenannten Themenbereiche.

Solche und andere Prozesse nagen bereits seit Jahrzehnten an der Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes. Ein früherer Verfassungsrichter und leibhaftiger ehemaliger Bundespräsident wie Roman Herzog gab zu diesen Sachverhalten schon vor längerem sein Urteil ab: die Bundesrepublik sei „keine parlamentarische Demokratie“ mehr. Dagegen gab es in dieser Zuspitzung natürlich Widerspruch, aber daß im Bundestag mehr „umgesetzt“ wird, was anderswo entschieden wurde, als selbst zu entscheiden, bestreitet kaum noch jemand.

Bundesrepublik als europäisches Ersatzteillager

Wenig beachtet wird in diesem Zusammenhang die Situation derjenigen, die einen Eid auf eben jenes stillschweigend außer Kraft gesetzte Grundgesetz geleistet haben, das diese parlamentarische Demokratie eigentlich garantieren sollte. Das sind unter anderem etliche Millionen Bundeswehrsoldaten gewesen, als Wehrpflichtige und Berufssoldaten. Im Prinzip kann man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, daß schließlich in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden wird, wann etwas das Grundgesetz verletzt, und bisher wurden ja die Maßnahmen aus Richtung Brüssel dort überwiegend noch gebilligt – insofern kein Problem.

Dennoch bleibt angesichts der Entwicklung ein etwas mulmiges Gefühl, inwieweit ein Eid auf einen sich permanent und substantiell verändernden Gesetzestext überhaupt möglich ist und wie lange er im Fall neuer Änderungen gültig ist. Die Verfassungsgeber der Bundesrepublik konzipierten den soldatischen Eid bewußt nicht als Eid auf eine Person, da diese vorherige Praxis als eine der Ursachen der Katastrophe von 1945 und vor 1945 angesehen wurde.

Angesichts der schleichenden Erosion des jetzigen Grundgesetzes steht man dagegen nun vor dem bekannten Problem des Mannes, der sein Auto durch immer mehr Ersatzteile verändert sieht und sich fragen kann, wann er es als ein anderes Fahrzeug betrachten muß.

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