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Pfälzer Eigenarten im Namen des Volkes

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Pfälzer Eigenarten im Namen des Volkes

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Rivalitäten zwischen benachbarten Städten oder Landkreisen gibt es zahlreiche in Deutschland. Nahezu jeder kennt den Streit zwischen Düsseldorf und Köln beziehungsweise der „verbotenen Stadt“. Egal, ob im Fußball oder beim Kampf DEG Metrostars gegen Haie, Alt gegen Kölsch, Helau gegen Alaaf – dieses Kräftemessen wird nie enden.

Doch dies sind nicht die einzigen rivalisierenden Städte; genannt seien hier auch beispielhaft Magdeburg und Halle oder Frankfurt und Offenbach. Vor allem im Sport freut man sich, wenn die direkt benachbarten Gegner verlieren und die eigene Mannschaft und damit sozusagen die ganze Stadt mit Stolz geschwellter Brust siegreich vom Platz geht.

Doch nicht nur im Sport kann man seine Meinung gegenüber der benachbarten Gemeinde kundtun; dies ist sehr wohl auch im Urteil eines Landgerichts möglich.

Das Landgericht Mannheim hat in einem Urteil aus dem Jahr 1997 die Glaubwürdigkeit eines Zeugen würdigen müssen und nimmt dies als geeigneten Anlaß, Grundsätzliches über den Vorderpfälzer an sich kundzutun.

Bei dem Strafprozeß wegen falscher uneidlicher Aussage ging es um die Frage, ob der Angeklagte dem Zeugen, seinem damaligen Arbeitnehmer, anläßlich eines Gesprächs den beantragten Urlaub genehmigt hat oder nicht.

 „Chronische Unfleiß“

Zitat aus dem ergangenen Urteil: „Dies sind jedoch nicht die einzigen Bedenken, die man gegen den Zeugen haben muß. Er gab sich zwar betont zurückhaltend, schien bei jeder Frage sorgfältig seine Antwort zu überlegen und vermied es geradezu betont, Belastungstendenzen gegen den Angeklagten hervortreten zu lassen, indem er in nebensächlichen Einzelheiten Konzilianz, ja geradezu Elastizität demonstrierte, im entscheidenden Punkt, der – für ihn vorteilhaften – angeblichen mündlichen Genehmigung des beantragten Urlaubs aber stur blieb wie ein Panzer.

Man darf sich hier aber nicht täuschen lassen. Es handelt sich hier um eine Erscheinung, die speziell für den vorderpfälzischen Raum typisch und häufig ist, allerdings bedarf es spezieller landes- und volkskundlicher Erfahrung, um das zu erkennen – Stammesfremde vermögen das zumeist nur, wenn sie seit längerem in unserer Region heimisch sind. Es sind Menschen von, wie man meinen könnte, heiterer Gemütsart und jovialen Umgangsformen, dabei jedoch mit einer geradezu extremen Antriebsarmut, deren chronischer Unfleiß sich naturgemäß erschwerend auf ihr berufliches Fortkommen auswirkt.

Da sie jedoch auf ein gewisses träges Wohlleben nicht verzichten können – sie müßten ja dann hart arbeiten –, versuchen sie sich ‘durchzuwursteln’ und bei jeder Gelegenheit durch irgendwelche Tricks Pekuniäres für sich herauszuschlagen. Wehe jedoch, wenn man ihnen dann etwas streitig machen will! Dann tun sie alles, um das einmal Erlangte nicht wieder herausgeben zu müssen, und scheuen auch nicht davor zurück, notfalls jemanden ‘in die Pfanne zu hauen’, und dies mit dem freundlichsten Gesicht.

Frühberentung mit unter Fünfzig

Es spricht einiges dafür, daß auch der Zeuge mit dieser Lebenseinstellung bisher ‘über die Runden’ gekommen ist. Mit Sicherheit hat er nur zeitweise richtig gearbeitet. Angeblich will er nach dem Hinauswurf durch den Angeklagten weitere Arbeitsstellen innegehabt haben, war jedoch auf Nachfrage nicht in der Lage, auch nur eine zu nennen! Und wenn man sieht, daß der Zeuge schon jetzt im Alter von noch nicht einmal 50 Jahren ernsthaft seine Frühberentung ansteuert, dann bestätigt dies nur den gehabten Eindruck.

Daß er auch den Angeklagten angelogen hat, als er im weiszumachen versuchte, er brauche den begehrten Urlaub, weil seine Erbtante aus Amerika komme, bedarf keiner näheren Erörterung – auf nähere Nachfrage konnte er nicht einmal angeben, wo diese angebliche Tante in Amerika wohnt. Auf einen solchen Zeugen, noch dazu als einziges Beweismittel, kann verständlicherweise eine Verurteilung nicht aufgebaut werden.“

Wie amüsant ist es, wenn ein Gericht sich auch einmal über den „chronische Unfleiß“ ausläßt. Natürlich ist dieses Urteil aus dem Jahr 1997 und somit 14 Jahre alt und das berufliche Fortkommen der Betroffenen seitdem hoffentlich gesichert. 

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