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Drei Beispiele für Widerstand gegen die Abschaffung der deutschen Sprache

Drei Beispiele für Widerstand gegen die Abschaffung der deutschen Sprache

Drei Beispiele für Widerstand gegen die Abschaffung der deutschen Sprache

 

Drei Beispiele für Widerstand gegen die Abschaffung der deutschen Sprache

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Weißmann, Reich, Republik, Nachkriegsrechte

Der Verdrängungsdruck auf die deutsche Sprache wächst. Druck erzeugt Gegendruck. In den vergangenen Tagen gab es drei herausragende Beispiele für mutigen Widerstand. Ein Professor, ein Bundestagsabgeordneter und ein einfacher Bürger zeigen, wo Widerstand nötig und möglich ist.

1. Beispiel: Klage gegen Aktiengesellschaften droht

Den Anfang machte Professor Michael Olbrich, Leiter des Instituts für Wirtschaftsprüfung an der Universität des Saarlandes. Er fand heraus, daß die englische Wortwahl in Geschäftsberichten der DAX 30-Unternehmen vermutlich gesetzeswidrig ist. Das gab die Universität am 6. Juni bekannt. Paragraph 244 des Handelsgesetzbuches (HGB) schreibt vor: „Der Jahresabschluß ist in deutscher Sprache und in Euro aufzustellen.“ In Paragraph 400 des Aktiengesetzes (AktG) sind für verschleiernde Darstellungen sogar Strafen festgeschrieben.

Olbrich ist der Ansicht, daß die Geschäftsberichte der dreißig bedeutendsten deutschen Aktiengesellschaften gegen diese Gesetzesartikel verstoßen. So muß zum Beispiel ein Leser 465 (!) verschiedene englische Vokabeln kennen, um den Geschäftsbericht der Commerzbank verstehen zu können. Nun warten wir auf den Aktionär, der zur Tat schreitet und Klage erhebt.

2. Beispiel: Boykott gegen englischsprachige EU-Vorlagen

Der nächste Schauplatz des Widerstands ist der Deutsche Bundestag. Ernst Hinsken, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie, platzte jüngst der Kragen, berichtete der Kolumnist Martin S. Lambeck am 12. Juni in der Bild am Sonntag. Ursache ist die EU-Kommission, die offensichtlich Englisch als alleinige Arbeits- und Amtssprache durchsetzen will. Sie schickte vierzig englischsprachige Dokumente komplizierten Inhalts zur Abstimmung an den Bundestag.

Hinsken war außer sich: „Wir waren uns schnell einig, daß wir uns das nicht mehr bieten lassen. Künftig gibt es eine Beratung dieser Dokumente erst, wenn die EU-Kommission ihre Vorlagen in deutscher Sprache zur Verfügung stellt.“ Außerdem schickte der Ausschuß einen Beschwerdebrief an den EU-Kommissionspräsidenten José Manuel Barroso. Nun warten wir auf dessen Antwort und auf die EU-Vorlagen in deutscher Sprache.

3. Beispiel: E-Petition für deutschsprachige Regierungsberichte

Die Ironie der Geschichte: Während der Deutsche Bundestag sich darüber beschwert, daß er EU-Vorlagen auf englisch vorgelegt bekommt, stellt das Bundesarbeitsministerium – ausgerechnet unter Berufung auf die EU! – englisch verfaßte Regierungsberichte ins Netz, ohne eine deutsche Fassung beizugeben. Eine Sprecherin rechtfertigte dies damit, daß der Bericht ursprünglich nur auf EU-Ebene eingebracht werden sollte. Es hätte nur Steuergelder gekostet, den Text ins Deutsche zu übersetzen, meint sie. Die Bundesregierung selbst treibt also mit ihrem Verhalten die Abschaffung der deutschen Sprache voran. So weit sind wir schon!

Ein Bürger will dies nicht hinnehmen. Er hat am 15. Juni beim Deutschen Bundestag eine E-Petition für deutschsprachige Regierungsberichte eingereicht. (Seit gestern gibt es in Facebook eine Aktions- und Informationsseite darüber.) Die Petition kann noch bis zum 28. Juli unterzeichnet werden. Geben Sie sich einen Ruck! Bereits über 300 Bürger haben sich eingetragen und unterstützen den Protest. Warten Sie nicht ab, folgen Sie diesem Verweis und unterzeichnen auch Sie diese E-Petition gegen die Abschaffung der deutschen Sprache!

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