Mitarbeiter einer Bank haben am Schalter Kundenkontakt. Die männlichen Angestellten tragen deswegen einen Anzug und die Damen ein irgendwie geartetes „Business-Outfit“, das Seriosität und „Know-How“ signalisieren und beim Kunden Vertrauen wecken soll.
Umso überraschter war ich, als ich vor einigen Jahren bei einer großen deutschen Privatbank ein Girokonto eröffnen wollte. Am Schreibtisch sitzend erklärte mir eine Dame, daß sie in der Filiale ein neues Computerprogramm bekommen hätten und daß ich mich neben sie an den Bildschirm setzen und ihr helfen solle – dann könne man das Konto eventuell zusammen fehlerfrei eröffnen.
War die gemeinsame Kontoeröffnung noch ansatzweise kurios-witzig und auch letztendlich von Erfolg gekrönt, sind andere Vorgehensweisen mancher Bankmitarbeiter leider nicht lustig. Wir müssen noch nicht einmal soweit gehen, daß Rentnern irgendwelche Schrott-Immobilien angedreht und mit Hebelgeschäften oder Papieren von Lehman Brothers finanziert wurden.
„Bankinterne Anweisung“
Es sind die alltäglichen illegalen Vorgehensweisen der Banken, die einem die Zornesröte ins Gesicht treiben: Auf meinem Konto wird eine Lastschrift gutgeschrieben. Obwohl die Summe der Lastschrift laut Kontoauszug auch gebucht worden ist, kann „aufgrund einer bankinternen Anweisung“ jedoch erst zehn Werktage später darüber verfügt werden.
Wie bitte? Ich darf auf mein Geld – obwohl es schon erkennbar gutgeschrieben ist – erst zehn Werktage später zugreifen? Und das nur, weil es „bankintern“ so vereinbart ist? Zwischen wem denn? Zwischen dem Hausmeister und dem Schalter-Heini? Ich bin Vertragspartner und mit mir wurde nichts vereinbart! Eine Reaktion steht noch aus – man werde wohl „die Sperre“ nur bei mir „aufheben“; partnerschaftliches Geschäftsgebaren sieht anders aus.
Ein weiterer Fall, eine andere Volksbank: Laut Kontoauszug wurden 30 Euro abgebucht und als Vermerk wurde „Grundbuchauszug“ genannt. Telefonisch fragte ich nach, und die rotzfreche Antwort der Schalter-Tussi war, daß ich „das ja wohl selber wissen müsse“.
Eine glatte Falschberatung
Auf die schriftliche Anfrage, wofür die 30 Euro abgebucht wurden und die Bitte, mir eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen, entschuldigte sich die Volksbank und zahlte mit dem Hinweis, daß es ein Versehen gewesen sei, den Betrag zurück. Ein Versehen oder versuchter Betrug? Und bei wie vielen Kunden wurden einfach die Konten auf diese Weise belastet?
Ein weiterer Fall, diesmal eine Sparkasse: Einer Bekannten wollte man einen Kredit für ein Kraftfahrzeug nur dann gewähren, wenn Sie gleichzeitig eine langlaufende Lebensversicherung bei der Filiale abschließen würde: eine Unverschämtheit!
Noch so ein Fall, in einer anderen Sparkasse: Eine Bekannte wollte aufgrund eines Grundstückskaufs Geld für nur zwei Jahre parken. Deswegen bot man ihr einen Aktienfonds an, der eigentlich nur für langfristige Investments geeignet ist: Eine glatte Falschberatung!
Ohne Skrupel
Ein weiterer Fall, eine andere Bank: Dem Vater eines Freundes (Rentner und weit über 70 Jahre alt) wurde am Schalter ein Bausparvertrag angedreht, obwohl er nur sein Sparbuch auflösen wollte. Manch Bankangestellter vergißt jegliche Moral und hat keine Skrupel, wenn es um seine Provision geht oder er die Geschäftsziele seiner Bank erfüllen muß.
Es ist widerlich, wenn Menschen Vertrauen in Anspruch nehmen, um dann Schwächere, Leichtgläubige oder ältere Menschen wissentlich zu betrügen. Hinter dem Anschein der Kompetenz versteckt sich die Unehrlichkeit.
Als Kunde sollte man sich jede Aussage des Bankberaters schriftlich geben lassen. Hinterfragen Sie alles – sonst sind Sie „beraten und verkauft“. Und nur die Bank gewinnt wieder.